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Kaisheim: Drogengeschäfte: Mann wieder in Knast

Kaisheim

Drogengeschäfte: Mann wieder in Knast

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    Drogengeschäfte in der JVA Kaisheim haben das Amtsgericht in Nördlingen beschäftigt.
    Drogengeschäfte in der JVA Kaisheim haben das Amtsgericht in Nördlingen beschäftigt. Foto: Wolfgang  Widemann (Archivbild)

    Wegen unerlaubten Besitz und der Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln musste sich ein ehemaliger Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. Der Angeklagte hatte anderen Gefangenen beim Handel mit etwa 50 Subutex-Tabletten geholfen, ein starkes Schmerzmittel , das auch als Drogenersatzstoff gilt. Bis zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte schon mehr als 15 Vorstrafen unter anderem wegen Diebstahl, Sachbeschädigung , Körperverletzung und Hausfriedensbruch.

    Tabletten sollen über Freigänger ins Gefängnis gelangt sein

    „Wir haben die Tabletten in der ganzen JVA verkauft“, erklärte der Angeklagte gegenüber der Richterin. Als Gegenleistung hatten sie Tabak , Kaffee oder etwas zum Kochen erhalten. Laut dem Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm sollen die Tabletten über die Freigänger, welche in der Landwirtschaft der JVA Kaisheim gearbeitet haben, in das Gefängnis gelangt sein. Von Zelle zu Zelle seien die Tabletten dann zu ihm und seinem anderen Insassen weitergegeben worden. Danach hatte der Angeklagte die Tabletten in einer Hülle eines Lippenpflegestifts anal „abgesteckt“ und so mehrere Tage aufbewahrt. Den Verkauf regelte der andere Häftling in der Zelle. Der Angeklagte konnte auf diese Weise Subutex kostenlos konsumieren.

    Gegenüber von JVA-Bediensteten legte der Verdächtige damals ein umfassendes Geständnis ab. Zusätzlich nannte er die Namen von zehn Männern, die am Schmuggel von Subutex-Tabletten im Gefängnis beteiligt waren. Als Folge wurden die Insassen in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten verlegt.

    Ein Beamter der Kripo Dillingen bestätigte vor Gericht , dass der Angeklagte von sich aus umfangreich ausgesagt habe. Dadurch hätten die weiteren Beteiligten angeklagt werden können.

    Zellengenossen sehen sich im Gefängnis vielleicht bald wieder

    Der ehemalige Mitinsasse des Angeklagten war als Zeuge geladen. Eine Aussage mochte er aber nicht: „Ich rede schon gerne mit den Leuten, aber ich denke, das hier könnte mir heute auf den Kopf fallen.“ Als der noch inhaftierte Mann von den zwei Beamten nach draußen geleitet wurde, meinte er zum Angeklagten: „Vielleicht meldest du dich mal.“ Die Antwort des Angeklagten darauf: „Melde mich dann. Bis bald.“

    Die Staatsanwaltschaft plädierte unter Berücksichtigung der Hilfe bei der Aufklärung, aber des langen Vorstrafenregisters für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Verteidiger setzte sich für eine Strafe auf Bewährung ein.

    Richterin verhängt eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren

    Richterin Katrin Wegele verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zu Gute gehalten wurde dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis und der eher geringe Beitrag zum Handel mit Subutex. Die etlichen Vorstrafen ließen jedoch auf eine hohe kriminelle Energie schließen lassen.

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