Im Prozess vor dem Landgericht Augsburg um die perverse sexuelle Demütigung eines Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen knapp viereinhalb und knapp siebeneinhalb Jahren für die angeklagten fünf Mithäftlinge gefordert. Die Verteidiger hielten weitaus geringere Gefängnisstrafen für ausreichend. Die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Roland Christiani will das Urteil am Mittwoch, 14 Uhr, verkünden.
Justiz