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Justiz: Gericht glaubt nicht an Sex in JVA

Justiz

Gericht glaubt nicht an Sex in JVA

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    Ob es hinter den Mauern der JVA Kaisheim zwischen einer Bediensteten und einem Häftling zu sexuellen Handlungen mit strafrechtlicher Relevanz gekommen ist, konnte vor dem Amtsgericht Nördlingen nicht eindeutig geklärt werden. Daher wurde die 41-jährige Angeklagte gestern freigesprochen.
    Ob es hinter den Mauern der JVA Kaisheim zwischen einer Bediensteten und einem Häftling zu sexuellen Handlungen mit strafrechtlicher Relevanz gekommen ist, konnte vor dem Amtsgericht Nördlingen nicht eindeutig geklärt werden. Daher wurde die 41-jährige Angeklagte gestern freigesprochen. Foto: Wolfgang Widemann

    Kaisheim/Nördlingen Eine Bedienstete und ein Häftling sind sich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zu nahe gekommen. Zumindest strafrechtlich sei der Frau deshalb jedoch kein Vorwurf zu machen. Zu diesem Ergebnis ist gestern das Amtsgericht

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