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Justiz: Exhibitionist entblößt sich vor Kellnerin

Justiz

Exhibitionist entblößt sich vor Kellnerin

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    Ein 51-jähriger Mann stand vor Gericht, weil er vor einer jungen Frau die Hose herunterließ.
    Ein 51-jähriger Mann stand vor Gericht, weil er vor einer jungen Frau die Hose herunterließ. Foto: Wolfgang Widemann

    Wegen exhibitionistischer Handlungen hat sich ein Mann vor dem Amtsgericht in Nördlingen verantworten müssen. Der Vorwurf gegen den Mann aus dem Raum Donauwörth: Im Dezember 2019 soll er eine Frau nach deren Feierabend in einer Bar bis zum nahe gelegenen Parkplatz verfolgt, sich entblößt und an seinem Glied manipuliert haben, als die junge Frau sich bereits in ihrem Auto verschanzt hatte. Der Mann erhielt deswegen einen Strafbefehl. Doch der 51-Jährige sah das anders und legte Einspruch ein.

    51-Jähriger beteuert seine Unschuld trotz "vieler Bierchen"

    Deswegen stand er nun vor Gericht – ohne Anwalt, dafür mit seinem gesetzlichen Betreuer. Der 51-Jährige beteuerte, dass er so etwas nicht machen würde. Er gab zwar an, damals „viele Bierchen“ getrunken zu haben, aber erklärte: „Auch wenn ich drei Promille habe, weiß ich, was ich gemacht habe.“

    Nach der Aussage der jungen Frau blieb jedoch kein Zweifel an der Tat. In klaren Worten beschrieb die 22-Jährige, dass der Mann bereits während ihrer Arbeit im Lokal aufgefallen sei. Lallend habe er durch Kung-Fu-artige Bewegungen Aufsehen erregt. Bei Ladenschluss hätte sie ihn dann gebeten, die Kneipe zu verlassen, woraufhin er sie an den Händen und Armen berührt habe. Ihr Chef bewegte ihn dann zum Gehen.

    Frau schließt sich in ihrem Auto ein

    Als sie jedoch nach ihrem Feierabend auf dem Weg zu ihrem Auto war, bemerkte sie, dass der Gast aus der Bar sie verfolgte. Daraufhin nahm sie eine Abkürzung zu den Parkplätzen durch eine videoüberwachte Filiale einer Bank und schloss sich in ihr Auto ein. Wegen des kalten Wetters waren die Scheiben des Autos beschlagen, sodass sie nicht sofort losfahren konnte. Als die Sicht durch die Frontscheibe klarer wurde, entdeckte sie draußen den Mann mit heruntergelassenen Hosen. „Ich bin erschrocken und schnell vom Parkplatz gefahren“, erinnert sie sich. Auf Nachfrage von Richter Gerhard Schamann antwortet sie: „Ich würde mich auch noch heute an den Mann erinnern.“

    Der Polizeibeamte, der die Anzeige der Frau nach der Tat direkt aufnahm, bestätigte die Aussage der Geschädigten. Er berichtete, dass die nächtliche Fahndung nach dem Mann erfolglos gewesen sei. Nach Presseberichten hätten sich jedoch mehrere Zeugen gemeldet. Unter anderem kamen zwei junge Männer auf die Polizeiwache. Diese berichteten von einer Person, die ihnen in besagter Bar durch witzige Bewegungen aufgefallen sei. Zusammen mit dem Mann hatten sie damals ein Video gemacht, das sie den Beamten zeigten. Einer der Polizisten erkannte den 51-Jährigen, den die Frau später identifizierte.

    Kein Zweifel an der Aussage der Zeugin

    „Bei der Zeugin ist ein nachwirkender Eindruck entstanden“, hieß es von der Staatsanwaltschaft in ihren Abschlussworten. An den glaubhaften Aussagen der Frau gebe es keinen Zweifel. Der Mann sei zweifelsfrei schuldig. Die Forderung war eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf eine Bewährung von fünf Jahren ausgesetzt werden sollte. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verlangt. Die Strafe gründete die Staatsanwaltschaft auf die 20 Vorstrafen des Exhibitionisten, darunter Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung und Nötigung. Der letzte Vorfall liegt jedoch mehr als 15 Jahre zurück. Richter Schamann sprach den 51-Jährigen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen mit jeweils zehn Euro: „Die Beweislage ist glasklar. Sie haben die Frau abgepasst und vor ihr onaniert.“

    Dass er mit diesem Urteil unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben war, begründete Schamann so: „Sie haben einen Betreuer wegen einer geistig-psychischen Behinderung, darauf möchte ich aber hier nicht öffentlich herumreiten.“ Das Handicap und der starke Alkoholkonsum hätten die Schuldfähigkeit jedoch gemindert. Trotzdem habe der Mann weder gestanden noch Reue gezeigt. Die Tagessatzhöhe ergab sich aus seinem geringfügigen Einkommen. Auf die Frage, ob er Berufung gegen das Urteil einlegen wollte, winkte der 51-Jährige nur ab.

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