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Justiz: Drogenschmuggel über die Kaisheimer Knastmauer

Justiz

Drogenschmuggel über die Kaisheimer Knastmauer

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    Fenster der JVA Kaisheim. Wer vergiftet hier das Mittagessen?
    Fenster der JVA Kaisheim. Wer vergiftet hier das Mittagessen? Foto: Wolfgang  Widemann

    Bestrafungen sollten in einem Rechtsstaat immer auch darauf Abzielen, den Täter wieder auf die richtige Spur zu bringen. Dieses Vorhaben ist bei einem Insassen der JVA Kaisheim offensichtlich gescheitert.

    Bereits acht Mal verurteilt

    Bereits acht Mal wurde der 38-Jährige seit 2014 verurteilt. Nahezu sämtliche Urteile wurden wegen Diebstahl oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gefällt. Wegen der vielen Vergehen in einem kurzen Zeitraum saß er seit Ende 2018 fast durchgehend in Haft. Im November sollte er zwar eigentlich entlassen werden, jedoch landete er am Montagein weiteres Mal auf der Anklagebank.

    Der Prozess fand im Strafjustizgebäude des Augsburger Amtsgericht statt. Unter dem Vorsitz von Richter Dominik Wagner wurde die Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Medikamenten verlesen. In der Nacht des 28. August versuchte der Beschuldigte, ein Päckchen in seine Zelle zu ziehen. Das Päckchen war zuvor über die Außenmauer geworfen worden und enthielt zum Teil verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel. Der Plan missglückte, dem Beschuldigten gelang es nicht, das Paket nach oben zu ziehen. Ein Teil blieb außerhalb der Gefängnismauer und ein Teil zwischen Gefängnismauer und Sicherheitszaun liegen.

    Drogen sollten mit einer Schnur in die Zelle

    Hier fand es ein Justizvollzugsbeamter der JVA, der auch vor Gericht als Zuge aussagte. Ein anderer hatte in der Nacht gesehen, wie sich der Sicherheitszaun unterhalb eines der Gefängnisflügel bewegte. Bei genauerem Hinsehen erkannte er eine Hand, die eine Schnur in eines der Zellfenster zog. Als die Zelle durchsucht wurde stellten die Beamten fest, dass sich statt des eigentlichen Insassen der Zelle der Beschuldigte über Nacht in den Raum einsperren hatte lassen. Auch eine Spule wurde entdeckt, mit der dieser die Schnur zuvor hineingezogen hatte. Ansonsten konnten die Beamten jedoch nichts finden. Auch Untersuchungen der ausgehöhlten Matratze sowie eine Körperuntersuchung ergaben nichts, einem Urintest verweigerte sich der Angeklagte jedoch.

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    Teilgeständnis vor Gericht

    Vor Gericht legte er jedoch ein Teilgeständnis ab. Zwar habe er in der Tatnacht versucht, eine Schnur in sein Fenster zu ziehen, habe sich jedoch lediglich ein Handy besorgen wollen, dies sei ihm nicht gelungen. Mit den sichergestellten Plomben habe er jedoch nichts zu tun.

    Für Staatsanwalt Andreas Kraus war es dennoch klar, dass diese für den Angeklagten bestimmt gewesen seien. Die Schnur an den Drogen-Plomben sei dieselbe, die auch in der Zelle gefunden wurde. Zudem könne von Beamten der JVA bezeugt werden, wie der Verdächtigte die Päckchen in seine Zelle ziehen wollte. Von hier aus wollte er den Inhalt zumindest zum Teil weiterverkaufen, um so seinen eigenen Konsum finanzieren zu können. Der Staatsanwalt forderte deshalb elf Monate Gefängnisstrafe.

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    Der Richter fügte hinzu, dass der Beschuldigte in den vergangenen Jahren durch Diebstahl und Besitz von Betäubungsmitteln immer wieder für Delikte auffällig geworden war, die als typisch für Drogenabhängige gelten. Da der Beschuldigte jedoch ein Teilgeständnis abgelegt hatte und es sich bei den Medikamenten um keine stark wirksamen Drogen handelte, sprach der Richter eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten aus.

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