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Justiz: Donau-Ries: Arzt stellt Glückwünsche zum Geburtstag in Rechnung

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Donau-Ries: Arzt stellt Glückwünsche zum Geburtstag in Rechnung

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    Ein Facharzt aus dem Landkreis Donau-Ries hat es mit seinen Abrechnungen übertrieben. Wegen Betrugs stand er jetzt vor Gericht.
    Ein Facharzt aus dem Landkreis Donau-Ries hat es mit seinen Abrechnungen übertrieben. Wegen Betrugs stand er jetzt vor Gericht. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbol)

    Ein Facharzt aus dem Donau-Ries-Kreis hat über einen längeren Zeitraum hinweg in zahlreichen Fällen nicht korrekt mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet. Auf merheren Rechnung standen Leistungen, die der Arzt gar nicht erbracht hatte. Kostenpunkt: 30.000 Euro. Dafür stand er jetzt vor dem Nördlinger Amtsgericht.

    Richter Gerhard Schamann hatte den Prozesstermin angesetzt, um zumindest auszuloten, wie man in dem Verfahren eine „sinnvolle Lösung hinkriegen“ könnte. Nach einigem hin und her gab es dann aber doch ein Urteil.

    Donau-Rieser Arzt rechnet 30.000 Euro zu viel ab

    Staatsanwältin Iris Scheller war eigens aus München angereist, denn dort ist die Schwerpunktbehörde für Fehlverhalten im Gesundheitswesen angesiedelt. In der Anklage listete Scheller insgesamt acht Quartalsabrechnungen zwischen Januar 2012 und Dezember 2013 auf, in denen reihenweise Leistungen abgerechnet worden seien, die der Arzt nicht erbracht habe. Außerdem habe dieser in vielen Fällen die Dokumentationspflicht missachtet.

    Insgesamt seien über 4000 Positionen mit einer Gesamtsumme von knapp 30.000 Euro als „nicht abrechnungsfähig“ einzustufen. Einzelne Beträge, die Scheller nannte, lagen teilweise bei nur 25 Cent. Der Arzt habe sich mit seinem Fehlverhalten eine Einnahmequelle verschafft, bilanzierte die Staatsanwältin. Richter Schamann machte gleich klar: Er denke, dass an dem Vorwurf schon was dran sei – auch wenn in dem Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte, „das ein oder andere nicht haltbar sein wird“.

    Verteidiger Horst Bitter berichtete, dass er das aus seiner Sicht fehlerhafte Gutachten an die KV weitergegeben habe und man sich mit dieser inzwischen darauf geeinigt habe, einen Betrag von annähernd 30.000 Euro in Monatsraten zu je 1350 Euro zurückzuerstatten. Dass die Abrechnungen nicht korrekt waren, sei unstrittig.

    Anwalt: "Es ist ein gewisser Schlendrian reingerutscht"

    Bei der Arbeit des Mediziners sei „der bürokratische Aufwand leider in den Hintergrund geraten“, räumte der Anwalt ein. Sein Mandant sei „Arzt aus Leidenschaft“, jedoch sei bei den Abrechnungen ein „gewisser Schlendrian hineingerutscht“. Der Verteidiger hätte es gerne gesehen, dass das Verfahren gegen den Angeklagten entweder eingestellt wird oder es bei einer Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen bleibt. Andernfalls bekäme der Mann möglicherweise Probleme, weiter als Arzt tätig sein zu dürfen. Richter Schamann entgegnete, nach seiner Ansicht käme man an einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nicht vorbei. Der Angeklagte müsse damit leben, einen gewissen Ärger zu bekommen.

    Staatsanwältin Scheller lehnte eine Einstellung des Verfahrens oder eine moderate Geldstrafe von vorneherein ab und nannte ein häufiges Beispiel aus den Ermittlungsakten: Die Patienten zum Geburtstag anrufen und darauf hinzuweisen, dass eine gewisse Untersuchung fällig wäre, sei „nicht abrechenbar“.

    Anwalt Bitter erklärte, nur wenn Patienten bei dieser Gelegenheit den Doktor um ein Gespräch gebeten hätten, sei dies der Krankenkasse in Rechnung gestellt worden. Dies bestätigte eine als Zeugin geladene Praxis-Mitarbeiterin. Inzwischen sei sie darüber aufgeklärt worden, dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt nur als solcher berechnet werden dürfe, wenn sich beide Personen Auge in Auge gegenüberstehen oder -sitzen.

    Richter: Zu viele Ungenauigkeiten

    Als sich in dem Prozess die Argumentation allmählich im Kreis drehte, regte Schamann eine fünfminütige Pause an, in der sich die Beteiligten noch einmal besinnen sollten. Verteidiger Bitter zog sich mit seinem Mandanten zurück. Ergebnis der Aussprache: Der Angeklagte akzeptierte die Vorwürfe. Somit war auch keine weitere Beweisaufnahme nötig. Die Staatsanwältin stellte in ihrem Plädoyer fest, der Mediziner habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass kein Anspruch auf bestimmte Leistungen bestehe, die er abgerechnet habe. Die Dauer und die Hartnäckigkeit dieses Verhaltens seien negativ zu bewerten. Obgleich dem Arzt sicher auch am Wohl der Patienten gelegen sei, so habe sie kein Verständnis dafür, „dass ein intelligenter Mensch derart die Augen verschließt“. Die „Service-Anrufe und -SMS“ hätten einfach nicht in Rechnung gestellt werden dürfen.

    Gerhard Schamann verhängte in seinem Urteil wegen Betrugs eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung. Die Ungenauigkeiten und Schlampigkeiten seien einfach zu groß gewesen. Durch sein Geständnis habe der Mediziner einen „deutlichen Rabatt“ im Strafmaß erhalten. Bei gewerbsmäßigem Betrug stünden in anderen Fällen schnell Gefängnisstrafen von drei Jahren und mehr im Raum.

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