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12 Stämme-Mitglied hat Amtsgerichtsdirektor Beyschlag beleidigt
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Beim Stabenfest in Nördlingen hatte eine Frau gegen das Vorgehen der deutschen Behörden protestiert. Der Amtsgerichtsdirektor stellte Strafanzeige. Nun gab es ein Urteil
Nördlingen Das Stabenfest ist eigentlich eine harmlose Angelegenheit, ein buntes Fest. Nördlinger Kinder freuen sich darauf, und das nicht nur, weil sie einen Tag schulfrei bekommen. Im vergangenen Jahr nutzten jüngere Mitglieder der Glaubensgemeinschaft den traditionellen Umzug für einen Protest, der zu der Veranstaltung nicht so recht passen wollte: Sie hielten Schilder in die Höhe, auf denen das Vorgehen der deutschen Behörden im Fall der Sekte mit der Politik der Nationalsozialisten verglichen wurde. „1939: Auch du gehörst dem Führer“, stand auf einem Schild. Und daneben „Heute: Auch du gehörst dem Staat.“ Am Stiel dieses Schildes waren Flyer befestigt, die Nördlingens Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag zeigten.
Der Protest bezog sich darauf, dass Polizei und Mitarbeiter des Jugendamtes im September 2013 insgesamt 40 Kinder der Gemeinschaft in Wörnitz im Landkreis Ansbach und Klosterzimmern geholt hatten. Seitdem kämpfen Eltern der Gemeinschaft vor den Familiengerichten ums Sorgerecht ihrer Kinder. Einige Mitglieder mussten sich in Strafprozessen für die Erziehungspraktik verantworten, Kinder mit Ruten zu schlagen. Durch die Protestaktion während des Stabenumzuges wurde die Liste der juristischen Auseinandersetzungen um die Zwölf Stämme um einen Eintrag reicher.
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