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Heimatgeschichte: Fahrradfahren nur mit amtlicher Erlaubnis

Heimatgeschichte

Fahrradfahren nur mit amtlicher Erlaubnis

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    Im Archiv der Gemeinde Kaisheim ist ein „Verzeichnis über die in der politischen Gemeinde Leitheim ausgestellten Veloziped-Fahrkarten“ zu finden.
    Im Archiv der Gemeinde Kaisheim ist ein „Verzeichnis über die in der politischen Gemeinde Leitheim ausgestellten Veloziped-Fahrkarten“ zu finden. Foto: Peter Hell

    Im Jahre 1888 wurde der erste Führerschein für den Betrieb eines Motorwagens an Carl Benz ausgestellt. Seit etwas mehr als 110 Jahren ist der Besitz einer Fahrerlaubnis für den Umgang mit Automobilen und Motorrädern im öffentlichen Verkehr zwingend vorgeschrieben. Verpflichtend ist seit über 15 Jahren die Radfahrausbildung in der Grundschule, die mit einer Radfahrprüfung in Theorie und Praxis abgeschlossen wird. Wenig bekannt dürfte sein, dass bereits vor dem Jahr 1900 eine Pflicht für Radfahrer bestand, einen Erlaubnisschein – eine „Veloziped-Fahrkarte“ – bei sich zu führen. Einblicke in diese Zeit erlaubt eine über 100 Jahre alte Liste aus der damaligen Gemeinde Leitheim.

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