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Harburg: Lkw-Gespann mit 116 km/h und völlig überladen

Harburg

Lkw-Gespann mit 116 km/h und völlig überladen

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    Die Polizei hat im Raum Harburg Lastwagen kontrolliert und zahlreiche, teils gravierende Verstöße festgestellt. 
    Die Polizei hat im Raum Harburg Lastwagen kontrolliert und zahlreiche, teils gravierende Verstöße festgestellt.  Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Eine Kontrollgruppe der Polizeiinspektion Donauwörth hat am Mittwoch im Großraum Harburg zahlreiche Schwerlastverkehrsverstöße festgestellt und geahndet. So war beispielsweise gegen 11 Uhr ein Holztransporter aus dem angrenzenden Baden-Württemberg mit knapp 53,5 Tonnen, statt der erlaubten Höchstmasse von 40 Tonnen, unterwegs.

    Termin für Hauptuntersuchung abgelaufen

    Bei der Kontrolle der digital gespeicherten Fahrzeugdaten konnten darüber hinaus mehrere massive Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden, bis hin zu einer Spitzengeschwindigkeit des Gespanns von 116 Stundenkilometern. Zudem war der Termin der Hauptuntersuchung sowohl an der Zugmaschine wie auch am Anhänger des Holztransporters bereits seit mehreren Monaten abgelaufen.

    Aufgrund der massiven Überladung wurde die Weiterfahrt des eigentlichen 40-Tonners bis zur Herbeiführung eines ordnungsgemäßen Zustandes im Rahmen einer Umladung untersagt. Der 53-jährige kroatische Berufskraftfahrer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgelds hinterlegen. Zusätzlich wurde – neben einer Anzeige der Verstöße – ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung beim Unternehmen eingeleitet.

    Auch Gefahrgut-Transporter zu schnell

    In einem anderen Fall war gegen 9.30 Uhr auf der Bundesstraße 25 ein Gefahrgut-Sattelzug mit chemischer Farbe und entsprechender Gefahrkennzeichnung offenkundig deutlich zu schnell unterwegs. Beim Auslesen der Daten im Rahmen einer anschließenden Kontrolle vor Ort wurde festgestellt, dass der 51-jährige bulgarische Berufskraftfahrer mit 89 Stundenkilometern statt der erlaubten 60 Stundenkilometer unterwegs war.

    Aufgrund des Transports von Gefahrgütern wurde für den Geschwindigkeitsverstoß ein erhöhter Bußgeldsatz herangezogen und eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich einbehalten. (dz)

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