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Harburg: Diese Schilder an der B25 sind einzigartig

Harburg

Diese Schilder an der B25 sind einzigartig

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    Diese Schilder an der B25 sind einzigartig
    Diese Schilder an der B25 sind einzigartig

    Verkehrsteilnehmer, die auf der B25 von Donauwörth in Richtung Nördlingen unterwegs sind, werden sich vielleicht wundern: Seit Kurzem stehen auf dem acht Kilometer langen Abschnitt zwischen Ebermergen und Hoppingen diese Schilder mit der Aufschrift „Überholen lassen“. Außerdem sind auf den weißen Tafeln eine Autoschlange und ein Traktor abgebildet, der in einer Bucht neben der Fahrbahn steht. Die Schilder habe die für die Bundesstraßen im Donau-Ries-Kreis zuständige Straßenmeisterei eigens entworfen und drucken lassen, berichtet Stefan Greineder vom Staatlichen Bauamt Augsburg auf Anfrage unserer Zeitung.

    Zusatzspur gesperrt: Acht Kilometer kein Überholen möglich

    Anlass für die Aktion: Durch die Bauarbeiten an der Firma Märker in Harburg ist die dortige Zusatzspur in Richtung Nördlingen gesperrt. Dadurch besteht auf der dreispurig ausgebauten B25 auf einer Länge von rund acht Kilometern keine Überholmöglichkeit mehr. Soll heißen: Wenn dort ein langsames Fahrzeug – ein Traktor oder eine Baumaschine – unterwegs ist, kann sich hinter diesem eine lange Schlange bilden. Mancher könnte zu einem verbotenen und gefährlichen Überholmanöver verleitet werden, so Greineder.

    Nothaltebuchten an B25 zwischen Ebermergen und Hoppingen sind frei für langsame Fahrzeuge

    Deshalb habe man sich in Absprache mit dem Landratsamt als zuständige Verkehrsbehörde und der Polizei für die Schilder entschieden. Die seien „als Hinweise zu betrachten“. Denn: Grundsätzlich müssen Verkehrsteilnehmer, die deutlich langsamer als der fließende Verkehr sind, laut Straßenverkehrsordnung den nachfolgenden Fahrzeugen an geeigneter Stelle Platz machen.

    Dies soll auf besagtem B-25-Teilstück an den Nothaltebuchten bis auf Weiteres möglich sein. Die Buchten wurden zu diesem Zweck vorübergehend „entwidmet“. Soll heißen: Traktor- und Baggerfahrer dürfen sie ausdrücklich benutzen.

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