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HIntergrund: Bürgerentscheid zur Mertinger Straße: Was das Urteil bedeutet

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Bürgerentscheid zur Mertinger Straße: Was das Urteil bedeutet

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    Luftbild der Firma Geda in Bäumenheim. Rechts verläuft die Mertinger Straße.
    Luftbild der Firma Geda in Bäumenheim. Rechts verläuft die Mertinger Straße. Foto: Bäumenheim Gemeinde

    Die Bäumenheimer dürfen per Bürgerentscheid über den Verlauf der Mertinger Straße abstimmen. Diese soll verlegt werden, um dem Unternehmen Geda-Dechenreiter Wachstum zu ermöglichen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat jetzt schriftlich geurteilt, das die Gemeinde ein Bürgerbegehren abhalten muss – und eigentlich niemals hätte ablehnen dürfen. Laut Bäumenheims Bürgermeister Martin Paninka steht auch schon der Termin: am 11. Oktober wird abgestimmt.

    Seit drei Jahren wird über das Für und Wieder einer Verlegung der Mertinger Straße kontrovers diskutiert.
    Seit drei Jahren wird über das Für und Wieder einer Verlegung der Mertinger Straße kontrovers diskutiert. Foto: Helmut Bissinger

    Worum geht es? Die in Bäumenheim ansässige Maschinenbaufirma Geda-Dechenreiter will massiv wachsen. Gegenüber der aktuellen Firmenzentrale an der Mertinger Straße hat Geda eine 60000 Quadratmeter große Fläche erworben. Was allerdings die Erweiterung behindert, ist eben genau die Mertinger Straße, die das Firmengelände durchschneidet. Also soll diese verlegt werden, was der Gemeinderat in Bäumenheim im Juli 2018 fast einstimmig beschlossen hat. Nur Manfred Seel von den Linken, der in der Mertinger Straße eine Waschstraße betreibt, ist gegen die Verlegung der Mertinger Straße und hat deshalb ein Bürgerbegehren in die Wege geleitet. Über 500 Bürger aus Bäumenheim unterschrieben.

    So lautet die Fragestellung

    Doch die Idee des Bürgerbegehrens und der darauf folgende Entscheid brachte nicht die gewünschte Klarheit, sondern sorgte für neuen Disput. Denn das Bürgerbegehren wurde vom Gemeinderat zwei Mal abgelehnt. Zunächst waren es formale Fehler, dann war die Fragestellung vonseiten der Juristen abgelehnt worden. Diese lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Asbach-Bäumenheim alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um die Gemeindeverbindungsstraße „Mertinger Straße“ mit ihrer jetzigen Verkehrsführung zu erhalten?“

    In Bäumenheim wird über die Verlegung der Mertinger Straße gestritten. Zwar wollen alle Seiten, dass die Bürger über das Thema entscheiden, strittig ist aber die Fragestellung, mit der die Gegner des Vorhabens Unterschriften sammelten und erreichten, dass es eine Abstimmung geben wird.
    In Bäumenheim wird über die Verlegung der Mertinger Straße gestritten. Zwar wollen alle Seiten, dass die Bürger über das Thema entscheiden, strittig ist aber die Fragestellung, mit der die Gegner des Vorhabens Unterschriften sammelten und erreichten, dass es eine Abstimmung geben wird. Foto: Geda-Dechentreiter

    Der damalige Rechtsanwalt der Gemeinde Gert Guggemos (Augsburg) und auch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Donau-Ries hatten die Fragestellung der BI als nicht zulässig bewertet – zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht jetzt entscheiden hat. „Der ablehnende Bescheid der Beklagten vom 13. Dezember 2018 ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren Rechten. Die Kläger haben einen Anspruch auf Zulassung des Bürgerbegehrens, da dieses zulässig ist“, heißt es in der schriftlichen Ausformulierung des Urteils. Und weiter: „Der Einwand, man könne letztlich zu keinem anderen Ergebnis kommen, als dass die Planung bei - gedachtem - erfolgreichem Bürgerentscheid gar keinen Sinn mehr mache, wenn man den Erhalt der Mertinger Straße alternativlos stellen würde, kann letztlich nicht überzeugen.“

    Inkompetente Rechtsberatung?

    Manfred Seel sieht sich bestätigt: „Wir bedauern, dass sich die Gemeinde durch eine inkompetente Rechtsberatung auf so dünnes Eis begeben hat und damit zum einen viele Kosten verursacht hat und zum anderen auch viel Zeit verloren hat, die Entscheidung durch den Bürger treffen zu lassen.“ Er betont, dass es ihm nicht um die Konfrontation gegen Geda gehe, sondern um „unnützen Flächenfraß, Belastung der Natur, enorme Steuergelder aber auch die Lärmbelästigung“. Die Verlegung der Straße kostet laut Planung von 2018 die Gemeinde Bäumenheim rund 700000 Euro. Das sind 10 Prozent der Gesamtkosten, den Rest zahlt Geda.

    Johann Sailer, geschäftsführender Gesellschafter des Maschinenbauers Geda, sieht dem Bürgerentscheid gelassen entgegen. „Ich setze auf die positive Einstellung der Bürger, die nicht auf Verhinderung setzen, sondern auf das Gestalten der Zukunft“, so der Unternehmer. Es gehe nicht nur um die Verlegung der Straße, sondern um die Weiterentwicklung der Industrie und damit verbunden der Arbeitsplätze in Bäumenheim. „Aber ich bin froh“, so Sailer, „wenn endlich eine endgültige Entscheidung getroffen ist.“

    Die wird es am Abend des 11. Oktober geben und damit ein Schlusspunkt nach drei Jahren inhaltlicher, emotionaler und teilweise auch persönlicher Auseinandersetzung gesetzt. Bürgermeister Paninka sieht sich nicht als Verlierer: „Ein Entscheid der Bürger war eh geplant, nur der Zeitpunkt des Bürgerbegehrens war für uns immer der strittige Punkt.“

    Inhaltlich ist er überzeugt, dass die Verlegung der Straße für Bäumenheim nur positiv ist. „Wir kommen günstiger weg, als wenn die Mertinger Straße saniert wird, und erschließen zudem neues Gewerbegebiet für weitere Firmen – also unabhängig von Geda.“ Er geht davon aus, dass die Bürger das sehen und entsprechend entscheiden.

    Er erklärt den weiteren Ablauf: Am kommenden Dienstag, 7. Juli, wird der Gemeinderat den finalen Beschluss zum Bebauungsplanverfahren treffen. „Wir machen den Deckel drauf“, sagt Paninka. In der Woche darauf, am 14. Juli, wird der Gemeinderat über die Zulassung des Bürgerbegehrens entscheiden. Dann hat die Gemeinde drei Monate Zeit, dies durchzuführen, was mit dem Datum des 11. Oktober eingehalten ist. Anders als die Stichwahl zum Bürgermeisteramt dürfen die Bäumenheimer wieder in der Wahlkabine ihr Kreuzchen machen.

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