Vor einem knappen Jahr hatte sich der Umweltausschuss auf eine Eingabe der Holzheimer und Münsterer hin schon einmal mit der Deponie beschäftigt - und hatte den zuständigen Stellen empfohlen, erneut ein großes Genehmigungsverfahren für die Ablagerungsstätte durchzuführen. Die Regierung von Schwaben erließ einen entsprechenden Bescheid, gegen diesen zogen die LSW wiederum vor das Verwaltungsgericht. Dieses erklärte die Anordnung der Augsburger Behörde für rechtswidrig.
Donauwörth