Anlässlich des Fundes einer Schrapnellmine aus dem Zweiten Weltkrieg (wir berichteten) darf in der Wörnitz bei Alerheim nicht mehr uneingeschränkt gebadet, geangelt oder gepaddelt werden. Das Landratsamt hat zur Gefahrenabwehr für die Bevölkerung die sogenannte Ausübung des Gemeingebrauchs – also das Recht, ein Gewässer für bestimmte Tätigkeiten erlaubnisfrei nutzen zu dürfen – im näheren Umfeld des Fundortes vorübergehend beschränkt.
Gewässer