Es ist ein Spagat zwischen dem gesetzlich verankerten freien Zugang zur Natur und dem Erhalt von Schwimmgelegenheiten einerseits und der Haftungsfrage für die Kommunen andererseits. Der Mitverantwortung könne man sich durch Schilder nicht entziehen, so Michael Haller, Vorstand der Wasserwacht Bäumenheim, wenn der Baggersee von seinem Äußeren (wie gemähte Wiese) zum Schwimmen einlädt. Haller erläuterte dem Gemeinderat Genderkingen das Ergebnis der Risiko-Beurteilung durch einen Fachmann der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft.
Er warb für den Erhalt von Badestellen und sichere Gewässer durch Prävention, damit Wasserrettung möglichst wenig gebraucht werde. An eine Sperrung, wie unlängst in der BR-Fernsehsendung „Quer“ in einem Extremfall gezeigt, denkt in Genderkingen niemand, sondern der Gemeinderat steht, so war aus den Fragen abzulesen, uneingeschränkt zu seinem Badesee und zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
In Genderkingen sind Begehungen veranlasst worden
Bei den von den Gemeinden Münster, Genderkingen, Oberndorf, Mertingen, Asbach-Bäumenheim und Tapfheim veranlassten Begehungen (wir berichteten) ging es vor allem darum, Gefahrenpotenziale zu erkennen, die Badeseen sicherer zu machen und gleichzeitig das Haftungsrisiko zu reduzieren. Während in Freibädern ohnehin Aufsichtspflicht und ein hoher Standard zur Risiko-Minimierung vorgegeben sei, nehme die Rechtsprechung auch die Besitzer von offenen Badeseen in die Pflicht. Allerdings erfolge hier im Schadensfall – wie es im Juristendeutsch heißt – eine Abwägung mit dem „allgemeinen Lebensrisiko, das das Bewegen in der freien Natur mit sich bringt“.
Keine groben Mängel an den Badeseen festgestellt
Konkret für Genderkingen zeigte die Begehung keine groben Mängel. Die Anschaffung eines Rettungsringes sei im Verbund der Gemeinden anvisiert. Ferner schlug Haller ein Schild mit Name des Gewässers (wichtig für die Rettungsleitstelle), Kennzeichnung der Badezone sowie Ge- und Verboten vor. Hilfreich wäre eine Slipmöglichkeit für die Wasserwacht.
Im laufenden Betrieb sei zunächst eine Feststellung und Dokumentation der Frequentierung des Badesees notwendig. Die Abstände für die Unterhalts- und Überprüfungsarbeiten samt Gefahrenbeseitigung seien aus der Erfahrung festzulegen und unbedingt zu dokumentieren. Bei besonders starken Besuchszeiten sei eine Besetzung mit zwei Rettungsschwimmern angezeigt, betonte Michael Haller in der Ratssitzung abschließend.
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