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Freundin mit Wurfstern bedroht

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Freundin mit Wurfstern bedroht

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    Ein Mann aus dem Jura-Bereich bedrohte seine Freundin mit einem Wurfstern und erhielt deshalb einen Strafbefehl. Der Angeklagte aus Buchdorf akzeptierte diesen jedoch nicht, weswegen es eigentlich zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Nördlingen kommen sollte. Wer jedoch nicht erschien, war der Angeklagte. Ihm wird vorgeworfen, seiner Ex-Freundin gedroht zu haben, sie mit einem Wurfstern zu attackieren. Das ist eine japanische Wurfwaffe, die meist stern- und klingenförmig ist. Seit 2003 ist sie in Deutschland gesetzlich verboten. Nachdem seine frühere Freundin Anzeige erstattet hatte, durchsuchte die Polizei die Wohnung des Angeklagten und stieß tatsächlich auf einen Wurfstern. Deshalb wurde er schließlich wegen Bedrohung, Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt.

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