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Energie: Windkraft bei Münster wieder Thema

Energie

Windkraft bei Münster wieder Thema

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    Auf dem „Baarer Berg“ drehen sich bereits zwei Windräder. Im angrenzenden Waldstück Brand, auf Flur der Gemeinde Münster, könnte sich in Sachen Windenergie auch etwas tun. Eine Grundsatzentscheidung will der Gemeinderat bald treffen.
    Auf dem „Baarer Berg“ drehen sich bereits zwei Windräder. Im angrenzenden Waldstück Brand, auf Flur der Gemeinde Münster, könnte sich in Sachen Windenergie auch etwas tun. Eine Grundsatzentscheidung will der Gemeinderat bald treffen. Foto: manuel Wenzel

    In letzter Zeit ist es ruhig geworden um das Thema Windkraft im Bereich der Gemeinde Münster, nachdem die Idee von möglichen Anlagen im Forstbezirk Brand zuvor immer mal wieder zur Sprache gekommen war. Nun nimmt die Sache aber offenbar wieder an Fahrt auf: In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats präsentierte die Firma Uhl aus Ellwangen jedenfalls ihre Vorstellungen, wie man Windkraft in dem Waldstück umsetzen könnte.

    Brand war früher gemeindefrei

    Brand war früher gemeindefrei (also im Besitz des Freistaats Bayern), ehe das Gebiet vor fünf Jahren zu einem Drittel der Gemeinde Holzheim und zu zwei Dritteln Münster zugeschlagen worden war. Davor bereits hatte es die Idee eines interkommunalen Windparks gegeben, dem sich neben den zwei Kommunen aus dem Donau-Ries-Kreis auch die Nachbarn aus Thierhaupten (Landkreis Augsburg) und Baar (Aichach-Friedberg) hätten beteiligen können.

    Dieser Plan wurde aber schließlich nicht weiterverfolgt – zumal auf Holzheimer und Baarer Flur in der Zwischenzeit bereits Windräder gebaut wurden. „Bei uns im Gemeindegebiet ist es aber weiter der einzig mögliche Bereich für Windkraft“, erklärt Bürgermeister Gerhard Pfitzmaier gegenüber unserer Zeitung.

    Bei der Überarbeitung des Regionalplans 9 war aus der einstigen Ausschlussfläche Brand praktisch eine „weiße Fläche“ gemacht worden. Das Gebiet sei also prinzipiell beplanbar mit Windkraft, so Pfitzmaier. Und: die 10-H-Regelung könnte eingehalten werden. Nach diesem Gesetz müssen Windräder das Zehnfache ihrer Höhe an Abstand zur zusammenhängenden Wohnbebauung (Einzelgehöftezählen hier nicht) einhalten. Das ist in Bayern nicht mehr an allzu vielen Stellen möglich.

    200 Meter hohe Windräder

    Die Firma Uhl hat bereits zwei Anlagen in unmittelbarer Nähe zum Waldbezirk Brand, auf dem sogenannten Baarer Berg, gebaut. Wie die Vertreter des Unternehmens nun erläuterten, liefere jede dieser beiden 200 Meter hohen Windräder drei Megawatt Energie.

    „Als beispielsweise bei Baar gebaut wurde, waren die Einspeisevergütungen noch auf 20 Jahre hinaus für jedes erzeugte Kilowatt festgeschrieben“, berichtet Pfitzmaier. Mittlerweile sei dies nicht mehr der Fall und die Beträge für die Windkraftunternehmen deutlich niedriger. „Darum versucht man, mehr aus den Anlagen herauszuholen. Es wird also 30 Meter höher gebaut, auch die Rotoren sind größer“, so der Bürgermeister im Nachklang der Sitzung.

    230 Meter hohe Windräder würden laut 10-H-Regel aber freilich auch 2,3 Kilometer Abstand bedeuten. Das wiederum würde die verfügbare Fläche in Brand deutlich beschneiden: Eine Anlage hätte dann vielleicht noch Platz. Geht man weiter von zwei Kilometern Abstand aus, könnten nach Angaben der Firma Uhl zwei bis drei Windkraftanlagen realisiert werden.

    Macht der Bau des Windrads überhaupt Sinn?

    Genau an diesem Punkt wird es nun kompliziert, wie Pfitzmaier erklärt. Ob der Bau nur eines Windrads überhaupt Sinn macht? Das müsse der Betreiber beurteilen. Eine 230 Meter hohe Anlage würde laut Uhl aber immerhin sechs Megawatt liefern – also genauso viel wie die beiden benachbarten auf Baarer Flur zusammen.

    Wie Münsters Rathauschef betont, gebe es außerdem eine Möglichkeit, 10 H zu umgehen. „Das Gesetz sieht explizit eine Ausnahme vor.“ Die Kommunen können demnach eigenständig in ihren Bauleitplänen einen geringeren Mindestabstand festlegen – dies müsse auch nicht im Einvernehmen mit den Nachbarkommunen geschehen. Konkret heißt das: Die Gemeinde könnte zwei Kilometer als ausreichend einstufen, selbst wenn die Anlagen 230 Meter hoch sind. „Es gibt in diesem Bereich ja schon Windräder. Es ist dann die Frage, ob weitere zusätzlich stören würden und ob es auf weitere 300 Meter Abstand ankommt, obwohl zwei Kilometer ja gegeben wären.“

    Die Gemeinde sehe sich jedenfalls in der Verpflichtung zu prüfen, ob in Brand Windkraft generell möglich ist, so Pfitzmaier. Das bedeute aber noch lange nicht, dass tatsächlich Anlagen errichtet werden. Schließlich müssten sich solche Projekte auch für die Betreiber rechnen. „Und natürlich muss man klären, ob und wie sich das mit den Nachbargemeinden vernünftig regeln lässt.“

    Man befinde sich aktuell ohnehin noch „vor dem ersten Schritt“, betont der Bürgermeister. In einer der nächsten Sitzungen muss der Gemeinderat grundsätzlich entscheiden, ob man die Umsetzung vom Windkraft im Forstbezirk Brand verfolgen will. Danach müsste man sich für ein Unternehmen entscheiden, das für sich dann die Wirtschaftlichkeit eines solchen Projekts beurteilen muss. Erst danach könnte man in den Bebauungsplan gehen. Bis sich tatsächlich ein Windrad auf Münsterer Flur drehen könnte, vergehen noch mindestens vier Jahre. Diesen Zeitplan hatte auch die Firma Uhl im Rat so vorgestellt.

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