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Energie: Das endgültige Aus für die Windräder

Energie

Das endgültige Aus für die Windräder

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    Im Rainer Stadtteil Wallerdorf werden nach jetzigem Stand keine Windräder entstehen.
    Im Rainer Stadtteil Wallerdorf werden nach jetzigem Stand keine Windräder entstehen. Foto: Ingo Wagner/dpa

    Auf der Flur der Stadt Rain wird es nach jetzigem Kenntnisstand keine Windräder geben. Die beiden geplanten Windparks in den Ortsteilen Strauppen und Wallerdorf mit insgesamt sechs Windrädern, um die Antragsteller und Behörden seit Jahren durch alle Instanzen ringen, sind nun wohl definitiv gestorben. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte bekanntlich bereits vor längerer Zeit entschieden, dass es keine Genehmigung für die drei Anlagen in Strauppen und eine in Wallerdorf geben wird(wir berichteten mehrfach). Im August zog dann die Firma „Vensol“ auch den Antrag für eine zweite in Wallerdorf zurück.

    Nun hat eine neuerliche Prüfung des Landratsamts ergeben, dass auch die letzte verbleibende Windkraftanlage in Wallerdorf – die dritte dort –, sowie eine in Holzheim-Pessenburgheim aus Gründen des Artenschutzes ebenfalls nicht genehmigungsfähig sind. Dem potenziellen Betreiber bleibt theoretisch auch für diese Objekte noch der Gang vors Verwaltungsgericht.

    Rains Bürgermeister Gerhard Martin informierte den Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend über den aktuellen Sachstand. Demnach kommt in den Gebieten um die vorgesehenen Standorte der geschützte Rotmilan vor, für den – so die Kreis-Behörde – „ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ durch die Rotorblätter der Windräder besteht.

    Ablehnung aus Sicht der Behörde begründet

    Dieses Argument ist nicht neu, sondern war auch bei früheren Diskussionen und Prüfungen stets das ausschlaggebende für die Verweigerung der Genehmigung gewesen. Das Verwaltungsgericht hatte die ursprüngliche Ablehnung des Landratsamts bestätigt, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte dessen Urteil dann aber aufgehoben und die Kreisbehörde dazu verpflichtet, nochmals neu darüber zu entscheiden. Der VGH forderte in Bezug auf Rotmilan und Wespenbussard weitere Aufklärung und eine neue Bewertung.

    Dazu musste der Antragsteller ein neues Fachgutachten zur Raumnutzung der betroffenen Vogelarten für das Jahr 2016 in Auftrag geben, auf dessen Grundlage das Landratsamt dann eine erneute naturschutzfachliche Beurteilung erstellte. Diese bestätigte die bisher getroffenen Entscheidungen. Die Ablehnung der Baugenehmigung ist also aus Sicht der Behörde nach wie vor begründet.

    Diese Ablehnung kann die Firma „Vensol“ noch mit einer Klage anfechten. Ob diese Möglichkeit in Erwägung gezogen wird, ist derzeit noch offen. Geschäftsführer Christian Böhm erklärte gestern auf Anfrage unserer Zeitung, es werde geprüft, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden.

    Außer den genannten – und nun eben abgelehnten – Standorten liegen auf dem Gebiet der Stadt Rain nach Rücksprache mit dem Landratsamt keine Anträge beziehungsweise Anfragen für weitere Windparks vor.

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