In seinem Familienarchiv hat Franz Deibl aus Rain unlängst eine „Übernahm-Urkunde ad 11232 Gulden“ vom 11. Juli 1820 entdeckt. Der damalige Landrichter hielt fest, dass sich „auf Absterben des Bürgerlichen Weingastgeb Joseph Mayr und dessen Eheweib Antonia die beiden rückgelassenen volljährigen Kinder … auf die nachstehende Weise miteinander unter Zuziehung ihrer nächsten Verwandten vertragen“. Katharina und Joseph Mayr einigten sich in der Weise, dass der Sohn das Anwesen und die darauf liegenden fünf Schuldtitel übernahm und seine Schwester mit stattlichen 4700 Gulden abgefunden wird – wovon sie bereits 2800 Gulden erhalten hatte.
Historie