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Donauwörth : Wagenknechthaus: Erleichterung bei der Stadt

Donauwörth 

Wagenknechthaus: Erleichterung bei der Stadt

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    Das Wagenknechthaus (links) und das Café Engel dürfen nun abgerissen werden. Hier ein Bild, als die Häuser noch ohne Gerüst waren.
    Das Wagenknechthaus (links) und das Café Engel dürfen nun abgerissen werden. Hier ein Bild, als die Häuser noch ohne Gerüst waren. Foto: Foto: Hilgendorf

    Nach den angespannten vergangenen Wochen dürfte die Grundstimmung auf den Rathausfluren Donauwörths vor allem eine sein: Erleichterung. Das Hin und Her um das Wagenknechthaus – eines der ältesten, wenn nicht das älteste bestehende Bürgerhaus Bayerns – ist jetzt entschieden. Es darf abgerissen werden. Die Regierung von Schwaben hat zwar im Zuge einer nochmaligen Überprüfung des Verfahrens formale Fehler der Stadt festgestellt, diese führen aber nicht zur Aufhebung der Abbruchgenehmigung. Das bestätigte die Bezirksregierung gestern auf Nachfrage unserer Zeitung.

    Die Regierung war vom Landesamt für Denkmalpflege sowie vom Landesdenkmalrat gebeten worden, die Abbruchgenehmigung der Stadt noch einmal zu überprüfen. Hierbei gab es laut Regierung durchaus Gewichtiges zu beanstanden: „Nach Überprüfung der uns vorgelegten Dokumente haben wir festgestellt, dass die Stadt Donauwörth denkmalschutzrechtlich das Landesamt für Denkmalpflege nicht ordnungsgemäß eingebunden hat.“ Auch sei die denkmalschutzrechtliche Prüfung der Frage, ob eine Instandhaltung beziehungsweise die Sanierung dem Eigentümer zumutbar ist, „durch die Stadt verfahrensmäßig nicht ordnungsgemäß durchgeführt“ worden. Dies habe man „ausdrücklich beanstandet“.

    Jene Verfahrensfehler führen aber laut Regierung eben „nicht zwingend dazu, dass die Stadt Donauwörth die bereits im August erlassene und bestandskräftige Abbruchgenehmigung wieder aufheben muss“. Kurzum: Es gab klare Verfahrensfehler, aber in der Sache folgt man den inhaltlichen Argumenten der Stadt. Zu beachten sei weiterhin, dass auch ein Investor, der das Gebäude erhält und saniert, nicht in Aussicht sei. Das Haus sei des Weiteren „bereits so baufällig, dass es zur Reichsstraße durch ein Gerüst gesichert werden muss“. Es bestehe demnach die Gefahr, „dass sich diese Situation auf Dauer verfestigt“. Als Ergebnis steht jetzt fest: Wenn der Investor, der einen Neubau plant (wir berichteten) will, dann darf er abreißen. Die Abbruchgenehmigung der Stadt wird von oberer Stelle nicht aufgehoben.

    „Dass nun Klarheit geschaffen ist und der Abbruchbescheid der Stadt von der Aufsichtsbehörde gehalten wird, ist wichtig – auch für die Entwicklung der Innenstadt, um die es uns hier geht“, sagt indessen Oberbürgermeister Armin Neudert. Ziel sei es jetzt, einzelne historische Teile des Gebäudes wie beispielsweise Balkenverbindungen des Dachstuhles herauszulösen, zu konservieren und für die Öffentlichkeit – anders als bislang – sichtbar zu machen.

    Stadtrat Gustav Dinger, der das Verfahren kritisiert hatte, zeigte sich enttäuscht: „Ich verstehe es nicht.“ Allerdings habe er nun Hoffnung, dass man nach den Erfahrungen mit dem Wagenknechthaus bei der Stadt künftig genauer hinschaut, wenn es um die Zukunft alter Gebäude geht. "Kommentar, Bayern

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