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Donauwörth: Unfall auf B2 bei Donauwörth: War es Nötigung oder ein Niesanfall?

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Unfall auf B2 bei Donauwörth: War es Nötigung oder ein Niesanfall?

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    Ein Harburger musste sich vor dem Amtsgericht in Nördlingen wegen eines Unfalls auf der B2 bei Donauwörth verantworten.
    Ein Harburger musste sich vor dem Amtsgericht in Nördlingen wegen eines Unfalls auf der B2 bei Donauwörth verantworten. Foto: Andreas Schopf

    Hat ein Harburger einen anderen Autofahrer auf der B2 bedrängt und damit einen Unfall provoziert? Oder war doch alles ganz anders? Diesen Fragen ging Richter Nicolas Pfeil am Amtsgericht Nördlingen auf den Grund. Für den Angeklagten ging es um viel.

    Unfall auf B2 bei Donauwörth lief glimpflich ab

    Es war wohl purer Zufall, dass der Unfall auf der B2 bei Donauwörth um die Mittagszeit des 21. November 2019 so glimpflich abgelaufen ist. Der Mann aus Harburg war mit seinen zwei kleinen Kindern in einem schwarzen Mercedes Richtung Bäumenheim unterwegs. Auf Höhe Schellenberg touchierte er beim Überholen mit etwa 100 Stundenkilometern den Volvo eines Bopfingers am linken Kotflügel.

    Dadurch geriet der Mercedes ins Schleudern, drehte sich um sich selbst und krachte in die Leitplanke. Der Mercedes, noch dazu ein Leihauto, war Schrott. Insgesamt beläuft sich die Summe des Schadens an den Fahrzeugen und der Straßeneingrenzung auf über 20.000 Euro. Verletzt wurde aber niemand.

    Unfallverursacher aus Harburg musste seinen Führerschein abgeben

    Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung hatte der Familienvater einen Strafbefehl in Höhe von über 2000 Euro erhalten. Zudem erlosch seine Lizenz zum Autofahren. Das wollte er nicht akzeptieren, denn ohne Führerschein habe er keine Chance auf einen Arbeitsplatz.

    Vor Gericht warf ihm Rechtsreferendarin Theresa Fieger im Namen der Staatsanwaltschaft Augsburg vor, er habe den Volvofahrer bedrängt und mit aggressiver Fahrweise den Unfall provoziert. Er sei eine längere Strecke dicht aufgefahren und hätte mehrfach versucht, den Bopfinger zu überholen.

    Kam es zu dem Unfall wegen eines Niesanfalls?

    Der Familienvater allerdings ließ über seinen Verteidiger Bernd Scharinger einen anderen Ablauf des Unfalls schildern. Er sei dem Volvofahrer nicht aufgefahren, sondern dieser sei, ohne zu blinken, von der rechten Spur auf die linke gewechselt, um andere Autofahrer an der Einfahrt auf die B2 zu lassen. Das hätte eine gefährliche Situation ergeben, was er mit Lichthupe kommunizieren wollte. Auch seine zwei Kinder auf der Rücksitzbank hätten aufgeschrien.

    Der Volvofahrer habe dann immer wieder beschleunigt und abgebremst und habe erst nach längerer Zeit wieder auf die rechte Fahrbahn gelenkt. Just als er dann überholen wollte, habe er einen Niesanfall gehabt und deshalb den Wagen nach rechts gerissen. So sei der Unfall passiert. Das alles hätte auch eine Videokamera auf dem Armaturenbrett aufgezeichnet. Doch wegen des Unfalls sei er mit der Mietwagenfirma im Streit. Diese wolle 12.000 Euro von ihm und gebe deshalb die Gegenstände aus dem Unfallwagen nicht heraus. Ein nicht auffindbarer Zeuge könnte seine Version der Geschichte bestätigen.

    Harburger blieb im Prozess bei seiner Version

    Richter Pfeil sprach „von sehr vielen Zufällen“, die der Angeklagte vortrage. Zumal der Harburger auch noch erzählte, er habe seinen Geldbeutel kurz nach dem Unfall verloren und deshalb den Führerschein nicht abgeben können. „Es ist klar, dass es Ihnen um den Vorwurf der Nötigung geht“, analysierte Pfeil. Denn dieser hat den Führerscheinentzug zur Folge. Der Angeklagte müsste also nach einer Sperrfrist den Führerschein neu beantragen.

    Dies zu vermeiden, war das Ziel der Verteidigung, die daraus keinen Hehl machte. Ohne Führerschein seien die Jobaussichten des Angeklagten gleich null. So sei es auch nicht möglich, die mittlerweile bei rund 20.000 Euro liegenden Schulden abzuarbeiten. „Wenn Sie sich hier einsichtig zeigen würden, wären Ihre Chancen allerdings viel höher“, belehrte Richter Pfeil den Angeklagten. Doch der blieb bei seiner Version.

    Amtsgericht in Nördlingen befragte vier Zeugen

    Vier Zeugen befragte das Gericht, die mehr oder weniger die Geschehnisse beurteilen konnten. Ein Polizeihauptmeister, der zum Unfall gerufen worden war, konnte weder einen weiteren ominösen Zeugen noch eine Videokamera im Unfallwagen bestätigen. Eine junge Frau, die den Unfall gesehen hatte, sprach davon, dass beide Autofahrer aggressiv gefahren seien und versucht hätten, sich gegenseitig zu überholen.

    Das wiederum wies der Volvofahrer aus Bopfingen von sich: „Ich kann mir nichts vorwerfen“, antwortete er auf die mehrfache Nachfrage des Richters, ob er sich vom Fahrverhalten des Harburgers habe provozieren lassen. Seine Ehefrau, die beim Unfall im Auto gesessen war, konnte sich nur an den Aufprall erinnern.

    Urteil: Geldstrafe und weitere vier Monaten Fahrverbot

    Richter Pfeil wollte den Vorwurf der Nötigung nicht aufrechterhalten, was auch die Staatsanwaltschaft zugestand. Pfeil verurteilte den Familienvater zu 1000 Euro und einem Fahrverbot für weitere vier Monate. Nach Ablauf der Zeit kann der Harburger wieder ins Auto steigen.

    Grundlage für das Urteil waren auch die Vorstrafen des Harburgers gewesen. Eine Bewährungsstrafe hatte er erst im Februar wegen Körperverletzung und Nötigung erhalten. Zuvor war er bereits wegen Unfallflucht und Nötigung eines Polizeibeamten zu Geldstrafen verurteilt worden. „Es hat sich ja gezeigt, dass diese bei Ihnen bisher nicht gezogen haben“, so der Richter. Deshalb müsse er noch weiter auf das Autofahren verzichten.

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