Tanzhaus: Verhindert Denkmalschutz den Neubau?
Ein Brief des Landesamtes für Denkmalpflege zum Donauwörther Tanzhaus verunsichert. Das Bürgerbegehren soll trotzdem kommen - und ein Ratsbegehren.
Welches Bild trifft auf die Donauwörther Tanzhaus-Debatte um Neubau oder Sanierung des großen Gebäudes in der Reichsstraße am ehesten zu: Ist es eine Wellenbewegung, ein Ringen, Fingerhakeln oder ein Gezerre? Fraglos ist, dass die Causa Tanzhaus in die nächste Runde geht. Im Vorfeld der Stadtratssitzung vom Donnerstagabend war bekannt geworden, dass ein Vorab-Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege im Falle eines Abrisses das gesamte Ensemble der Reichsstraße gefährdet sieht. Geht es nun also doch wieder in Richtung Sanierung? Braucht es dann überhaupt ein Bürgerbegehren?
Es ging selten so hoch her im Donauwörther Stadtrat
Es ging in der Ratssitzung, die passenderweise wieder im Tanzhaussaal stattfand, heiß her. Selten, dass so emotional um ein Thema gerungen worden war im Stadtparlament – obgleich es nur um zwei formelle Beschlüsse zum anstehenden Bürgerbegehren zur Zukunft des Tanzhauses ging und nicht um eine Grundsatzfrage. Das Bürgerbegehren ist derweil zulässig, wie Rechtsdirektor Richard Lodermeier nach eingängiger Prüfung ausführte: Die erforderlichen Unterschriften sind gesammelt, inhaltlich passe alles, das Ansinnen sei legitim, alles entspreche Recht und Ordnung.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.