Den Vorfall hat das Landratsamt in Donauwörth bestätigt. Dass den Tieren ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten wurde, um sie ausbluten zu lassen, stelle einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, wie Veterinär Dr. Thomas Kellner erklärt. „Das ist kein Kavaliersdelikt“, so Kellner. Daher liefen strafrechtliche Ermittlungen.
Donauwörth