Weil sie sich bei einem Besuch im Ausland mit einer größeren Menge eines rezeptpflichtigen Medikaments eingedeckt hat, bekam eine Donauwörtherin ordentlich Ärger. Vor dem Schöffengericht in Nördlingen musste sich die Frau nun wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Dies ist ein Straftatbestand, mit dem üblicherweise Drogenhändler konfrontiert werden. In solchen Fällen droht mindestens eine zweijährige Freiheitsstrafe.
Donauwörth/Nördlingen