Wie die Polizei berichtet, hat ein 30-jähriger Donauwörther am Montag um 10.01 Uhr bei einem örtlichen Discounter eingekauft, ohne jedwede vorgeschriebene Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Nachdem Zeugen darauf aufmerksam wurden, zeigte der Mann der Markleitung eine Kopie eines angeblichen ärztlichen Attestes, das ihn aus besonderen gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Alltagsmaske befreien sollte. Dabei handelte es sich jedoch allem Anschein nach um kein gültiges Attest.
Einer verständigten Polizeistreife der Donauwörther Inspektion gegenüber gab der 30-Jährige an, dass er die Bescheinigung für einen geringen zweistelligen Betrag im Internet erworben habe.
Der Mann war gar nicht bei einem Arzt
Eine persönliche Vorstellung bei einem Arzt sei nicht erfolgt. Vielmehr war es ausreichend, ein Online-Formular mit seinen persönlichen Daten zu befüllen.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde weiter bekannt, dass der ausstellende Mediziner aus einem angrenzenden Nachbarland bereits seine ärztliche Zulassung aufgrund des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse verloren hat. Sowohl gegen den Arzt als auch gegen den Maskenverweigerer laufen nun Ermittlungsverfahren bei der Donauwörther Polizei.