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Donauwörth: Lkw-Kontrolle auf der B2 hat ein Nachspiel

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Lkw-Kontrolle auf der B2 hat ein Nachspiel

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    Bei einer Kontrolle in Donauwörth ist der Polizei ein Lkw-Fahrer ohne gültige Papiere ins Netz gegangen.
    Bei einer Kontrolle in Donauwörth ist der Polizei ein Lkw-Fahrer ohne gültige Papiere ins Netz gegangen. Foto: DPA (Symbol)

    Eine Lastwagenkontrolle im vergangenen August auf der Bundesstraße 2 bei Donauwörth hat für einen Fuhrunternehmer aus dem Allgäu ein Nachspiel. Damals waren Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth auf einen Lkw aus dem Raum Kempten aufmerksam geworden, der im gewerblichen Gütertransport auf der Ladefläche eines Transporters ein fabrikneues Wohnmobil von Schleswig-Holstein nach Immenstadt im Allgäu transportierte.

    Kontrolle eines Lkw-Fahrers in Donauwörth: Keinerlei gültigen Papiere

    Der 49-jährige Fuhrunternehmer, der selbst am Steuer saß, konnte bei der Kontrolle keinerlei Güterverkehrserlaubnis, keine EU-Lizenz und auch keine Versicherungsbestätigung vorlegen, obwohl er bereits seit 2015 die Überführung und Auslieferung von Motorcaravans als Gewerbe angemeldet hatte und auch für mehrere bekannte Wohnmobil- und Caravanhersteller regelmäßig Auslieferungsfahrten im In- und Ausland durchführte.

    Bei der Kontrolle kam zudem der Verdacht auf, dass der Mann wiederholt missbräuchlich die Fahrerkarte seiner Lebensgefährtin in das eingebaute EG-Kontrollgerät gesteckt und damit über seine eigenen Lenk- und Ruhezeiten zu täuschen versucht hatte. Um dem begründeten Verdacht nachzugehen, wurde beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht Augsburg ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohn- und Geschäftsräume des Unternehmers erwirkt.

    Jetzt wurde eine Firma im Allgäu durchsucht

    Nun wurde die Firma durchsucht. Dabei konnten den Gesetzeshütern zufolge zahlreiche Unterlagen, Frachtbriefe und Lieferscheine als Beweismittel sichergestellt und mehr als 30 gewerbliche Touren mit falscher Fahrerkarte nachgewiesen werden, was strafrechtlich unter anderem als Verdacht eines Vergehens der Fälschung beweiserheblicher Daten anzusehen ist. Der Fall wird nun der Staatsanwaltschaft Augsburg und dem Bundesamt für Güterverkehr zur juristischen Bewertung vorgelegt. (dz)

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