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Donauwörth: Kater an Leine: saftige Geldstrafe

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Kater an Leine: saftige Geldstrafe

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    Ein Mann aus Donauwörth muss eine Geldstrafe zahlen, weil er seinen Kater nicht artgerecht gehalten hat.
    Ein Mann aus Donauwörth muss eine Geldstrafe zahlen, weil er seinen Kater nicht artgerecht gehalten hat. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbol)

    Katzen gelten als freiheitsliebende Tiere, die sich von Natur aus nur schwer dressieren und schon gar nicht in ihrem Bewegungsdrang einschränken lassen. Deshalb hat sich ein Mann, der in Donauwörth einen Kater an einer Leine hielt, strafbar gemacht. Aufgrund gewisser Umstände kommt der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz den 28-Jährigen jetzt richtig teuer zu stehen.

    Aufmerksame Bürger verständigten im Herbst des vorigen Jahres die Polizei, weil sie in einer Garage in der Großen Kreisstadt den Kater erblickten. Der trug ein Geschirr und war mit einer 1,50 Meter langen Leine an eine Euro-Palette gebunden. Für das Tier standen kein Futter und Wasser bereit, stellten die Gesetzeshüter fest. Damit nicht genug: Das Katzenklo in der Garage war verdreckt.

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    Der Halter musste sich nun vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. Er war in dem Prozess geständig. Für den Mann ging es um einiges, denn er stand wegen einer anderen Strafsache unter offener Bewährung. Soll heißen: Durch die Tierquälerei hätte es passieren können, dass diese widerrufen wird und der Angeklagte ins Gefängnis muss.

    So weit kam es aber nicht. Richter Gerhard Schamann beließ es bei einer Geldstrafe. Die fiel jedoch deftig aus. 4500 Euro (75 Tagessätze zu je 60 Euro) muss der 28-Jährige bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte gar 5400 Euro gefordert. Der Verteidiger hatte für eine geringere Geldstrafe plädiert. Das Urteil ist rechtskräftig.

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