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Donauwörth: Hepatitis C in Donauwörth: Hat der Narkosearzt mit Vorsatz gehandelt?

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Hepatitis C in Donauwörth: Hat der Narkosearzt mit Vorsatz gehandelt?

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    Patienten haben sich in der Donau-Ries-Klinik in Donauwörth mit dem Heptitis-C-Virus angesteckt. Das Bild zeigt den Betäubungsmitteltresor, in dem die Opioide aufbewahrt werden.
    Patienten haben sich in der Donau-Ries-Klinik in Donauwörth mit dem Heptitis-C-Virus angesteckt. Das Bild zeigt den Betäubungsmitteltresor, in dem die Opioide aufbewahrt werden. Foto: Szilvia Izsó

    Hat der Narkosearzt, der am Donauwörther Krankenhaus Patienten mit Hepatitis C angesteckt haben soll, tatsächlich mit Vorsatz gehandelt? Oder hat er unwissend die Menschen, die ihm für eine Operation anvertraut waren, mit der Leberentzündung angesteckt? Das könnte die Kernfrage des Verfahrens werden, das am Landgericht Augsburg stattfinden wird.

    Ein Termin dafür ist allerdings noch nicht festgelegt. Am Tag, nachdem die Staatsanwaltschaft Augsburg die Anklage gegen den ehemaligen Narkosearzt der Donau-Ries-Klinik publik gemacht hat, ist die Nachricht auch beim Verteidiger des Mediziners angekommen. Christian Kanth, Fachanwalt für Medizinrecht in der Augsburger Kanzlei Professor Herrmann und Kollegen, vertritt den 58-Jährigen.

    Vorsatz bei Ansteckung mit Hepatitis C: „Das sehen wir nicht so“

    Er habe mit der Anklage gerechnet, sei aber überrascht, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung verfolge. Denn dieser Straftatbestand schließt ein, dass der Angeschuldigte mit Vorsatz gehandelt haben soll. „Das sehen wir nicht so“, betont Kanth.

    Er werde sich die kommenden Tage mit seinem Mandanten besprechen. Auf Nachfrage erläutert der Fachanwalt, dass der Narkosearzt nach wie vor seine Zulassung besitze. Im Falle einer Verurteilung stehe diese auf dem Spiel und eine weitere Tätigkeit in seinem Beruf sei dann nicht mehr möglich. Die Ärztekammer sei informiert. Für den ehemaligen Krankenhausarzt, der unter seinen Kollegen sehr beliebt und in dem Zeitraum der Geschehnisse medikamentenabhängig gewesen sein soll, steht also viel auf dem Spiel.

    Nach Operationen in Donauwörth: 63 Infizierte

    Für die meisten der betroffenen Patienten, die aus ganz Schwaben kamen, wird das jetzt angekündigte Verfahren keine direkten Auswirkungen haben. Einige hatten sich zwar einen Anwalt genommen, waren allerdings bereits auf zivilrechtlichem Wege entschädigt worden. Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses hatte sich mit allen der insgesamt 63 Infizierten auf Zahlungen von jeweils maximal 20.000 Euro geeinigt.

    Die tatsächliche Höhe für den Einzelnen richtete sich laut Versicherung allerdings nach dem persönlichen Schaden, also wie stark die Infektion ausgeprägt war, wie lange die Patienten krank und arbeitsunfähig waren und welche Therapien sie erhalten mussten. Im Gegenzug verzichten die Patienten auf weitere Ansprüche. Die Staatsanwaltschaft Augsburg sieht den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in 51 Fällen als gegeben.

    Anwalt von Donauwörther Kanzlei vertritt viele Betroffene

    Roland Aigner, Anwalt bei der Donauwörther Kanzlei Willi und Janocha, hat mit etwa 15 Patienten die größte Gruppe der Betroffenen vertreten und für sie mit der Versicherung verhandelt. „Für diese Patienten ist die Sache durch“, sagt er. Doch einige dieser Betroffenen wollten auch strafrechtlich gegen den Mediziner vorgehen. „Diesen Patienten geht es um die Genugtuung“, sagt Aigner. Weitere Zahlungen stehen nicht im Raum.

    Aigner hat Antrag auf Zulassung einer Nebenklage gestellt. Bisher aber gab es von dem Gericht noch keine Rückmeldung. Doch er geht davon aus, dass auch er im Verfahren vor dem Landgericht Platz nehmen wird.

    • Lesen Sie dazu den Kommentar von Barbara Wild: Hepatitis C Skandal in Donauwörth: Warum ein Prozess wichtig ist

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