Schon früh war klar, dass die Badesaison in Donauwörth heuer keine normale sein würde – bereits Monate „vor Corona“ war das so. Im Freibad auf dem Schellenberg ist die Sanierung im Gange, viele Wasserfreunde in und rund um Donauwörth wird es deswegen in das Riedlinger Naherholungsgebiet ziehen. Dort musste und muss einiges den neuen Bedingungen und dem zu erwartenden Mehr an Badegästen angepasst werden. Vor allem die Sicherheit steht hierbei im Blickpunkt – denn sonst könnte es teuer werden für die Stadt.
Möglichst viele Einbauten sollen weg
Es gehört zur Stellenbeschreibung eines Ordnungsamtsleiters, stets den mahnenden Finger zu heben. Das mag bei einigen Stadträten und Bürgern zwar hin und wieder zu genervtem Augenrollen führen, doch Sicherheit zu gewährleisten – und das möglichst für alle Bewohner einer Kommune und ihre Gäste –, das ist nun einmal der Job von Konrad Nagl.
Der muss heuer verstärkt sein Augenmerk auf den Baggersee in Riedlingen richten. Hier gilt es vor allem, Badeunfälle zu vermeiden. Die Krux: Je mehr Einbauten zur Sicherung der Badenden die Stadt veranlasst, desto mehr verlöre das Gewässer seine Eigenschaft als Natursee – und umso mehr stünde die Stadt rechtlich in der Verkehrssicherungspflicht, wie Nagl erläuterte.
Problem: Private Stege, die frei zugänglich sind
Kurzum: Für jede Haltestange und Co haftet die Stadt, sogar im Falle einer Duldung privater Einbauten wie öffentlich zugänglicher Stege. So galt es nun zuletzt in der Sitzung des Donauwörther Hauptausschusses, alles irgendwie unter einen Hut zu bringen. Dabei halfen jüngst sogar Juristen der Kanzlei Dr. Krafft in München. Die Kernpunkte des Konzepts sind:
Bei den WC-Anlagen werden Notrufsäulen installiert, wozu die Juristen auch dringend geraten hatten.
Planken im Nichtschwimmerbereich sind laut Experten unsicher
An einigen Stellen, etwa an der Grenze des Nichtschwimmerbereichs im Wasser, sollen Schilder die schwimmenden Holzplanken ablösen. Diese sind laut den Gutachtern zu gefährlich: Badegäste könnten sich dort quetschen oder stoßen. Alternative Bojenketten seien, so Nagl, ebenfalls nicht sicher: In der Vergangenheit habe eine viel beachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach einem schweren Badeunfall eines Kindes an einer solchen Abgrenzung die betroffene Kommune zur Verantwortung gezogen.
Die Einbauten der Stadt am kleinen sowie großen See werden vom TÜV überprüft. Sie müssen gegebenenfalls ersetzt werden.
Die privat angebrachten Stege am See sollen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke gepachtet und gesichert werden, da ansonsten die Stadt im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden könnte. Die Eigentümer müssen nun ihre Stege gegebenenfalls einzäunen; sollte diese Sicherung verweigert werden, so sieht es der Beschluss vor, werden die Stege auf Kosten der Eigentümer entfernt. Die Verpachtung jener Einbauten wird wohl an eine Eigentümergemeinschaft, bestehend aus den Errichtern der Stege, erfolgen. Näheres will die Stadt mit den Eigentümern direkt regeln.
Ebenfalls unsicher: die Badeinseln
Die bestehenden Inseln wurden von einem Gutachter des TÜV Süd untersucht. Das eindeutige Ergebnis: Sie sind nicht sicher. Scharfe Kanten hatten sogar einen der Prüfer verletzt. Nun könnten zwei neue Inseln zu einem Preis von circa 25000 Euro beschafft werden.
Interessantes juristisches Detail: Die Satzung „Naherholungsgebiet Baggersee Riedlingen“ muss geändert werden. Stattdessen soll nun der Begriff „Natursee“ angeführt werden, da einen solchen jedermann auf eigene Gefahr benutzt. Zudem werden städtischerseits die Wasserflächen des Riedlinger Sees fortan aus dem Geltungsbereich der Satzung entfernt. Denn blieben die Wasserflächen in der Satzung enthalten, so wäre die Stadt zuständig für deren ständige Kontrolle. Nagl sagte dazu: „Eine permanente Aufsicht ist nicht umsetzbar.“ Sie müsste zudem Tag und Nacht gewährleistet sein.
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