Ein früherer Gerichtsvollzieher aus dem nördlichen Schwaben, der während der Arbeit mehrere Frauen belästigt hat, muss ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht München hat die gegen den Mann verhängte Haftstrafe von eineinhalb Jahren bestätigt und damit seine Revision gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Augsburg verworfen.
Donauwörth