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Donauwörth: Er wollte Geschäftsmann sein – jetzt droht ihm Gefängnis

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Er wollte Geschäftsmann sein – jetzt droht ihm Gefängnis

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    Ein 51-Jähriger und seine Ehefrau wurden wegen Betrugs verurteilt.
    Ein 51-Jähriger und seine Ehefrau wurden wegen Betrugs verurteilt. Foto: Wolfgang Widemann

    Er hatte große Pläne, aber kein Geld. Ein Techniker aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis wollte nach einer Pleite beruflich wieder auf eigenen Beinen stehen. Zusammen mit seiner Frau lieh er sich deshalb 2016 von einem Mann viel Geld. Zurückbezahlt hat es das Ehepaar bis heute nicht. Nun stand es vor dem Schöffengericht in Nördlingen. Der Vorwurf: Betrug.

    Die Situation, in der sich die Angeklagten vor ein paar Jahren befanden, war schwierig. 2011 hatte der 51-Jährige mit seiner Montagefirma Insolvenz anmelden müssen. Damit verbunden war eine Verurteilung wegen Betrugs. Die Familie hatte Schulden.

    Plan: Holzpellets im großen Stil verkaufen

    Eine Stelle zu finden, sei schwierig gewesen, erklärte der 51-Jährige jetzt in der Verhandlung. Da sei er auf ein Unternehmen gestoßen, das Neu-Unternehmen unterstützt. Der Plan: im großen Stil Holzpellets herstellen. Als mögliche Standorte für das Werk waren Buchdorf und Rain im Gespräch. „Ich versuchte Kapital zu beschaffen“, so der Angeklagte.

    Von den Banken bekam er jedoch kein Geld. Deshalb suchte er nach alternativen Quellen – und war nicht wählerisch. Er lernte einen Mann aus der Gegend um Donauwörth kennen, der sein „Büro“ in verschiedenen Lokalen im Raum Donauwörth hatte und angeblich über einen Investor in Paris eine sechsstellige Summe beschaffen hätte können.

    5000 Euro Provision

    Dafür habe er eine Provision von 5000 Euro verlangt – und bekommen. Jedoch: Der Mann ist ein vielfach verurteilter Betrüger, den Investor gab er mit ziemlicher Sicherheit nicht.

    Über den Vermittler lernte der 51-Jährige freilich einen 78-Jährigen kennen. Der erklärte sich bereit, dem Ehepaar insgesamt 50.000 Euro zu leihen. Dazu wurden zwei private Darlehensverträge geschlossen. In diesen war festgeschrieben, dass die Summe in zwei Monaten (!) zurückgezahlt werden sollte – plus 10.000 Euro.

    Hilfe beim beruflichen Neustart

    Der Vorschlag sei von dem 51-Jährigen selbst gekommen, stellte der Rentner klar, der im Prozess als Zeuge geladen war. 50.000 Euro geben und zwei Monate später 60.000 Euro wiederbekommen – „das wäre schön gewesen“. Er habe dem Mann beim beruflichen Neustart helfen wollen. Schließlich sei dieser im Handelsregister bereits als Geschäftsführer der Pelletfirma eingetragen gewesen.

    Die Darlehensverträge schloss der Geldgeber mit der Frau, denn auf diese wurde im Rahmen der Pleite 2011 das Wohnanwesen überschrieben. Beide Eheleute hätten ihm versichert, das Grundstück sei unbelastet, sagte der 78-Jährige. Tatsächlich lag darauf aber eine Grundschuld von 240.000 Euro.

    Gang zum Steuerberater

    Dies kam auf, als der Senior über Monate und Jahre kein Geld bekam und immer wieder hingehalten wurde. Er ging zu seinem Steuerberater. Der forderte einen Grundbuchauszug an. Weil das Ehepaar in der Folge nicht einmal kleine Raten überwies, ging der 78-Jährige zur Polizei.

    Vor Gericht beteuerte die Ehefrau, sie habe nur die Verträge unterschrieben. Für alles andere sei Sache ihres Mannes gewesen: „Ich habe ihm vertraut.“ Mit dem Geld tilgte das Paar zum einen private Schulden, zum anderen steckte es der Ehemann in Anteile für das Pelletunternehmen. Das entstand dann zwar in Österreich, verdient habe er aber damit nichts und sei deshalb als Teilhaber wieder ausgestiegen. „Wir wollten niemanden betrügen“, versicherte der 51-Jährige.

    Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft

    Das nahm Staatsanwalt Lucas Peltsarszky den Angeklagten nicht ab. Er forderte vier Jahre Haft für den Mann und zweieinhalb Jahre für die Frau. Die Verteidiger hingegen plädierten jeweils auf Freispruch. Begründung: Es habe keine Täuschung des Geldgebers vorgelegen. Der 78-Jährige habe sich schlicht „verkalkuliert“.

    Das Schöffengericht sah dies anders. Wegen Betrugs in besonders schwerem Fall verurteilte es den mehrfach einschlägig vorbestraften 51-jährigen zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis und die 54-Jährige zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

    Der Mann habe „das Hauptwerk für diese Straftat geleistet“, so Vorsitzende Ruth Roser. In die Haftstrafe wurde eine noch offene Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2018 einbezogen. Die Frau muss als Auflage 150 gemeinnützige Stunden ableisten.

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