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Donauwörth: Ein Jahr nach der Bluttat: Prozess gegen Messerstecher beginnt

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Ein Jahr nach der Bluttat: Prozess gegen Messerstecher beginnt

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    Der Tatort in der Bahnhofstraße nach der Messerattacke. Die Kriminalpolizei sicherte die Spuren.
    Der Tatort in der Bahnhofstraße nach der Messerattacke. Die Kriminalpolizei sicherte die Spuren.

    Fast genau ein Jahr ist es her, dass sich mitten in Donauwörth eine schockierende Bluttat zugetragen hat. Im Innenhof zwischen einigen Mehrfamilienhäusern in der Bahnhofstraße hatte am 29. März 2019 kurz nach 7 Uhr ein damals 33-jähriger Mann aus Guinea einen 49-jährigen Nachbarn indischer Herkunft und dessen Ehefrau (43) massiv mit einem Küchenmesser attackiert. Beide Opfer erlitten lebensgefährliche Verletzungen, der Mann starb einen Tag später an den Folgen. Jetzt muss sich der Täter vor dem Landgericht Augsburg verantworten.

    Am Dienstag, 3. März, 9 Uhr, beginnt der Prozess . Fünf Verhandlungstage sind derzeit anberaumt. Die weiteren Termine sind 5., 10., 11. und 13. März. Der Tatvorwurf lautet auf Mord und versuchten Mord, dennoch hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben. Sie stellt vielmehr einen Antrag im Sicherungsverfahren.

    Hat der Täter im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt?

    Der Grund dafür ist der, dass sowohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft , als auch die psychiatrische Begutachtung des Täters ergeben haben, dass dessen Einsichtsfähigkeit zur Tatzeit aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung aufgehoben war. Dies teilte Pressesprecher Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai auf Nachfrage mit. Der Afrikaner habe demnach im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.

    Die Spuren der Bluttat waren nicht zu übersehen.
    Die Spuren der Bluttat waren nicht zu übersehen. Foto: Martin Wiemann

    Da jedoch durch ihn ein „erhebliches Gefährdungspotenzial für die Allgemeinheit besteht“, so Nickolai , sieht die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für gegeben an.

    Täter und Opfer lebten im selben Haus

    Wie und warum es am 29. März zur tödlichen Messerattacke gekommen ist, soll die Verhandlung klären. Täter und Opfer lebten seit vielen Jahren im selben Sechs-Parteienhaus – völlig friedlich und unauffällig. Anwohner hatten nach der Tat von einer insgesamt guten Nachbarschaft im Haus erzählt und von gegenseitiger Hilfsbereitschaft. Im obersten Stockwerk hatte der Afrikaner sechs Jahre lang Tür an Tür mit der Familie indischer Herkunft gewohnt.

    In diesem Haus lebte der 33-jährige Tatverdächtige Tür an Tür mit seinen späteren Opfern.
    In diesem Haus lebte der 33-jährige Tatverdächtige Tür an Tür mit seinen späteren Opfern.

    An jenem 29. März wollten die Eheleute vermutlich gemeinsam den kleinen Sohn zur Schule bringen. Noch im Treppenhaus, spätestens aber auf dem Parkplatz im Hinterhof müssen sie mit dem Afrikaner zusammengetroffen sein. Aus bisher unerfindlichen Gründen gerieten sie aneinander. Der Streit lief aus dem Ruder.

    Mehrfach auf das Paar eingestochen

    Anwohner berichteten später der Polizei , dass der damals 33-Jährige auf beide Ehepartner eingeschlagen habe und auch ein Küchenmesser bei sich habe. Damit stach er mutmaßlich mehrfach auf seinen Nachbarn und dessen Frau ein. Vor allem der 49-jährige Mann, der als Ingenieur bei Airbus arbeitete, hat viele der Stiche abbekommen.

    Anwohner stellten damals Blumen und Kerzen auf.
    Anwohner stellten damals Blumen und Kerzen auf. Foto: Barbara Wild

    Er wurde an Kopf und Körper getroffen und musste noch an Ort und Stelle reanimiert werden, ehe er ins Krankenhaus kam, wo er einen Tag später starb. Auch eine Frau trug lebensgefährliche Verletzungen davon. Der kleine Bub musste den Angriff auf seine Eltern mit ansehen.

    Dem Mann drohte die baldige Abschiebung

    Mehrere Nachbarn wurden ebenfalls Augenzeugen der Attacke und riefen die Polizei . Die Beamten nahmen den Afrikaner am Tatort fest. Er leistete keinen Widerstand.

    Wie später bekannt wurde, war der Mann aus Guinea nur wenige Wochen zuvor bereits im Ausländeramt am Landratsamt aufgefallen. Er hatte sich dort an den Sicherheitskräften vorbeigeschmuggelt und hatte unvermittelt ein Büro betreten. Letztlich war es nur mit Hilfe der Polizei gelungen, den Mann zu entfernen, als die Situation zu eskalieren drohte.

    Sein Ablehnungsbescheid gegen die bevorstehende Abschiebung war abgelehnt worden und die Ausweisung des 33-Jährigen stand unmittelbar bevor. Ob hierin möglicherweise ein Motiv für die Bluttat zu suchen ist, wird das Landgericht Augsburg klären.

    Sehen Sie hierzu auch das Video:

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