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Donauwörth: Drogenkonsum auf Donauwörther Parkplatz vor Gericht

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Drogenkonsum auf Donauwörther Parkplatz vor Gericht

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    Ein 29-Jähriger muss sich in Landsberg wegen Drogenhandels in 29 Fällen verantworten.
    Ein 29-Jähriger muss sich in Landsberg wegen Drogenhandels in 29 Fällen verantworten. Foto: dpa (Symbolbild)

    Eine sogenannte Raucherrunde hatte für einen jungen Mann aus Donauwörth nun ein Nachspiel vor dem Jugendschöffengericht Nördlingen. Der 21-Jährige musste sich wegen Drogenhandels verantworten.

    Einer Streife der Polizei fielen an einem Abend im November 2019 mehrere Personen auf, die sich auf einem Parkplatz am Landratsamt in Donauwörth versammelt hatten. Als die Gruppe die Beamten bemerkte, zerstreuten sich die Beteiligten flugs. Jedoch erkannten die Gesetzeshüter einen von ihnen – und fanden am Ort des Geschehens einen Joint.

    Polizei klingelt an der Haustür

    Die Polizei klingelte wenig später an der Wohnungstür des jungen Mannes. Der ließ die Beamten zunächst nicht rein, also organisierten sich diese einen Durchsuchungsbeschluss. In den Räumen fanden die Polizisten dann 7,5 Gramm Haschisch und 27 Gramm Marihuana.

    Der Stoff befand sich – so hieß es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft – „in verkaufsfertig verpackten Portionen“. Passend dazu besaß der 21-Jährige eine Digitalwaage. Der Fall beschäftigte das Jugendschöffengericht, da es sich bei dem Angeklagten um kein unbeschriebenes Blatt handelte. Er war bereits fünfmal vorbestraft, dreimal davon einschlägig wegen Rauschgiftdelikten.

    Elf Monate Bewährung

    Das Gericht unter Vorsitz von Gerhard Schamann verurteilte den Donauwörther zu elf Monaten Jugendstrafe mit Bewährung. Der 21-Jährige muss für zwei Wochen in Dauerarrest. Zudem muss er eine ambulante Drogenentzugstherapie absolvieren sowie Urin-, Blut- oder Haarproben für Untersuchungen abgeben.

    Der Verteidiger hatte für eine Jugendstrafe unter einem Jahr zur Bewährung plädiert plus eine Woche Arrest. Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Wochen Arrest gefordert. Das Urteil ist rechtskräftig. (wwi)

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