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Donauwörth: Donauwörther Gastronom wegen Steuerbetrug vor Gericht

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Donauwörther Gastronom wegen Steuerbetrug vor Gericht

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    Hat ein Gastronom aus Donauwörth nachträglich seine Umsätze manipuliert und zu wenig Steuern bezahlt? )(Symbolbild)
    Hat ein Gastronom aus Donauwörth nachträglich seine Umsätze manipuliert und zu wenig Steuern bezahlt? )(Symbolbild) Foto: Bernd Feil

    Im Prozess um Steuerbetrug in einem Donauwörther Asia-Restaurant geht es um Details und um viel Geld: Wie am gestrigen Verhandlungstag vor dem Amtsgericht in Donauwörth klar wurde, ist die Steuerschuld des angeklagten 51-jährigen Gastronomen aus China ist erheblich gesunken. Statt bislang 611.000 Euro soll der Mann in den Jahren 2015 bis 2017 „nur“ noch 552.000 Euro an Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer hinterzogen haben.

    Richter Markus Eberhard hatte Nachermittlungen angeordnet, weil sich nach den Aussagen mehrerer Zeugen Unklarheiten gezeigt hatten. Ein Finanzbeamter im Zeugenstand präsentierte das Ergebnis dieser Ermittlungen. Er habe er bei den Computer-Spezialisten des Finanzamts in Braunschweig die beschlagnahmte elektronische Kasse des Donauwörther Restaurants „auf den Kopf stellen lassen“. Dabei wurde – analog zu einem Computer – ein digitaler Papierkorb entdeckt. Und aus dem ließen sich bislang unbekannten Daten aus dem Geschäftsjahr 2015 des Restaurants wiederherstellen.

    Gastronom aus Donauwörth vor Gericht: Was sind die echten Geschäftszahlen?

    Das Asia-Restaurant war im Mai 2015 eröffnet worden, im Juni war nach Erkenntnissen der Ermittler dann besagte elektronische Registrierkasse angeschafft und verwendet worden. Mithilfe eines speziellen Programms habe der Gastronom nachträglich an seinen Kassenständen manipulieren können, ohne dass dies aufgefallen sei. Nachdem nun also „echte“ Geschäftszahlen bekannt geworden seien, habe das Finanzamt die Schätzung für das Geschäftsjahr 2015 revidieren können. Dadurch habe sich ein Fehlbetrag von nur mehr 251.000 statt der bis dato angenommenen 383.000 Euro ergeben. Auch die Geschäftszahlen für 2016 wurden in dieser Weise korrigiert, weil auch der Januar 2016 im Papierkorb gefunden wurde. Rechtsanwalt Markus Birkenmaier war nicht zufrieden.

    Anhand der vom Finanzamt geschätzten Zahlen errechnete er überschlagsweise einen Gewinn von 700.000 Euro, den sein Mandant bereits im ersten Jahr des Betriebes seines Restaurant hätte gemacht haben sollen. Ja, dieses Lokal sei mit 420 Plätzen verhältnismäßig groß und angeblich sei es am Freitag, Samstag und Sonntag abends fast immer ausgebucht gewesen. Aber, so Birkenmaier zweifelnd, es dürften sich im gesamten Bereich des Augsburger Finanzamtes nur sehr wenige Personen finden, die einen Jahresgewinn von 700.000 Euro vorweisen können.

    Nächste Woche soll der finale Prozesstag sein

    Bei einem Vergleich von Bilanzzahlen aus den Rohdaten der Kasse und jenen, die das Finanzamt in einer Tabelle für das Gericht ausgewiesen hatte, kritisierte Birkenmaier zahlreiche Abweichungen. Entsprechend stellte der Verteidiger nach der Einvernahme des Zeugen aus dem Finanzamt mehrere Beweisanträge. So jenen nach einer gutachterlichen Einschätzung zu Gewinnaussichten bei einem neu eröffneten Restaurant, wie es der Angeklagte in Donauwörther Stadtgebiet betrieben hatte. Richter Eberhard folgte zumindest dem Wunsch des Verteidiger auf Vertagung, um wichtige Dokumente aufzuarbeiten, denn, diese Daten seien erst im Laufe des Verfahrens als bedeutsam zu erkennen gewesen. Außerdem haperte es auch an der digitalen Übermittlung.

    Nach erneuter Beratung mit seinen Schöffen setzte Richter Eberhard folglich einen dritten Fortsetzungstermin am kommenden Freitag an. Richter und Verteidiger wollen sich vorab persönlich ins Benehmen setzen, damit Rechtsanwalt Birkenmaier zuverlässig alle Unterlagen in einer Weise zugestellt bekommt, mit der er etwas anfangen kann.

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