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Donauwörth: Beste Freunde prügeln sich in Donauwörth

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Beste Freunde prügeln sich in Donauwörth

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    Das Jugendschöffengericht in Nördlingen hat einen jungen Mann aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis verurteilt, der mehrere Partygäste angegriffen hat.
    Das Jugendschöffengericht in Nördlingen hat einen jungen Mann aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis verurteilt, der mehrere Partygäste angegriffen hat. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Ein Messer war im Spiel, einiges an Blut – und auch raue Mengen an Alkohol. Zwischen zwei Männern ist es im Januar vergangenen Jahres in einer Wohnung in Donauwörth zu einer Auseinandersetzung gekommen. Alles nur ein Missverständnis, meinte nun der 37 Jahre alte Geschädigte vor Gericht in Nördlingen. Der Täter, ein 39-jähriger Schlosser, hingegen konnte sich in der Verhandlung an (fast) nichts mehr erinnern.

    Geschädigter und Angeklagter reisen gemeinsam zum Prozess an

    Wann gibt es das schon? Der Geschädigte und der Angeklagte reisen gemeinsam und recht einträchtig zu ihrem Gerichtstermin an. Was war nun der Grund dafür, dass sich die Justiz überhaupt mit der Auseinandersetzung der beiden beschäftigen musste? Der Geschädigte wollte eigentlich gar nicht aussagen. Er hatte seinen Freund auch nicht angezeigt – allerdings musste sich das Gericht mit dem Fall beschäftigen, da die Polizei im Januar dieses Jahres von einem Zeugen, der inzwischen verstorben ist, zu einer Gewalttat gerufen worden war.

    Und was damals geschah, ist nicht ohne: Ohne ersichtlichen und bis heute nachvollziehbaren Grund hat der 39-Jährige, der im selben Wohnblock wie sein Freund wohnte, die Haustüre des 37-Jährigen eingetreten und sogleich begonnen, auf diesen einzuprügeln. Der wiederum nahm ein Messer zur Hilfe, um sich zur Wehr zu setzen – verletzte dabei den Angreifer am Arm, warf aber das Messer sogleich hinter sich. Hinsichtlich des Messereinsatzes war der 37-Jährige bereits freigesprochen. „Ich wollte ihn nicht noch schlimmer verletzen“, so der Angegriffene.

    Das Gericht verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe

    Die damals hinzugerufene Polizei stellte nicht nur die eingetretene Haustüre fest, sondern zwei Promille bei dem inzwischen ruhiger gewordenen Angreifer. Sein Kumpel war nüchtern gewesen. Sowohl der Angreifer als auch der Angegriffene beteuerten, nie ein Problem miteinander gehabt zu haben – im Gegenteil. Sie hätten sich am nächsten Tag wieder prächtig verstanden. Doch weder Polizei noch Staatsanwaltschaft noch Gerichte verstehen in der Regel bei solchen Gewaltdelikten Spaß. Ferner war bei dem Angreifer noch eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Andererseits ist der 39-Jährige im Begriff, von einer Zeitarbeitsfirma in ein festes Vertragsverhältnis zu wechseln.

    Das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Schamann verurteilte den Mann zu 120 Tagessätzen à 65 Euro – über die Bewährung müsse noch entschieden werden. Und: Eine Auflage für den 39-Jährigen ist der Nachweis einer zu absolvierenden Suchttherapie.

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