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Donauwörth: Autofahrer „vergnügt“ sich auf Parkplatz in Donauwörth: Anzeige

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Autofahrer „vergnügt“ sich auf Parkplatz in Donauwörth: Anzeige

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    Auf dem schneebedeckten Festplatz an der Neuen Obermayerstraße in Donauwörth driftete am Montag kurz nach 20 Uhr ein junger Mann mit seinem Auto herum. Die Folge: eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
    Auf dem schneebedeckten Festplatz an der Neuen Obermayerstraße in Donauwörth driftete am Montag kurz nach 20 Uhr ein junger Mann mit seinem Auto herum. Die Folge: eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Foto: Helmut Bissinger

    Seit dem Beginn der Corona-Pandemie und speziell im Zuge der zweiten Infektionswelle werden immer wieder neue Regeln und Beschränkungen erlassen. Da kann man schon mal etwas den Überblick verlieren, was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Aus gegebenem Anlass sei hier an die zentrale Vorgabe erinnert, die seit dem 15. Dezember gilt – und die einem jungen Mann nun doppelt zum Verhängnis geworden ist: Das Verlassen der Wohnung ist grundsätzlich – also auch „tagsüber“ – nur aus „triftigen Gründen“ erlaubt, von denen es dem Infektionsschutzgesetz zufolge genau 13 gibt.

    In welchen Fällen die Wohnung grundsätzlich verlassen werden darf

    Im öffentlichen Raum aufhalten darf man sich demnach nur wegen des Berufs, des Besuchs der Schule oder Kita, zum Einkaufen, aus medizinischen Gründen, für Besuche anderer Hausstände und von Angehörigen (was bekanntlich nur noch eingeschränkt möglich ist), wegen Sports an der frischen Luft, für die Begleitung Sterbender, wegen Behördengängen, dem Versorgen von Tieren und zum Besuch von Gottesdiensten.

    Junger Mann driftet auf schneebedecktem Parkplatz in Donauwörth

    Was eine Streife der Polizei am Montag kurz nach 20 Uhr in Donauwörth sah, gehörte nicht zu diesem Ausnahme-Katalog. Ein 20-jähriger driftete mit seinem Auto auf dem schneebedeckten Festplatz an der Neuen Obermayerstraße (bekannt auch als „Schwabenhallenparkplatz“) herum. Dies seien durchaus riskante Manöver gewesen, merken die Gesetzeshüter in ihrem Pressebericht an.

    Die Polizisten stoppten den 20-Jährigen. Bei der Kontrolle habe dieser keinerlei triftigen Grund für ein Verlassen seiner Wohnung angeben können: „Er äußerte lediglich, dass er sich zum bloßen Vergnügen im öffentlichen Raum befand.“ Die Beamten kannten da keinen Spaß: Sie zeigten den jungen Mann wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz an. Gleiches galt für die 14-jährige Beifahrerin, bei der zusätzlich die Erziehungsberechtigten informiert wurden.

    Im aktuellen Lockdown ein bislang einmaliger Fall im Donau-Ries-Kreis

    Das Duo muss nun mit einem Bußgeld rechnen, welches das Landratsamt verhängen wird – eine Premiere im aktuellen Lockdown. Nach Auskunft des Landratsamts ist in den vergangenen Wochen keine Anzeige dieser Art eingegangen, abgesehen von Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre (21 bis 5 Uhr). Diese lässt das Verlassen der Wohnung bekanntlich nur in einigen wenigen Ausnahmefällen zu (zum Beispiel Beruf, medizinischer Notfall). Ansonsten droht ein Bußgeld von 500 Euro. Der 20-Jährige und seine Begleiterin müssen jeweils mit bis zu 250 Euro rechnen. Diese Summe ist der Behörde zufolge der Regelsatz. Der könne unter bestimmten Umständen im Einzelfall reduziert werden.

    Thomas Scheuerer, Leiter der Polizeiinspektion Donauwörth, stellt klar, dass zwischen 5 und 21 Uhr im öffentlichen Raum niemand einfach so kontrolliert und nach dem Grund seines Tuns gefragt werde. Dies geschehe nur, wenn jemand auffalle.

    Die Polizei hat auch die Führerscheinstelle informiert

    Für den 20-Jährigen kommt es noch dicker. Er besitzt erst seit wenigen Monaten den Führerschein. Aufgrund der Fahrweise erging deshalb zudem eine Meldung an die Führerscheinstelle. Daher steht möglicherweise auch noch eine Nachschulung im Raum, die ebenfalls ein Sümmchen kosten dürfte.

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