Startseite
Icon Pfeil nach unten
Donauwörth
Icon Pfeil nach unten

Donauwörth: 74-Jähriger kämpft vor Gericht um sein Haschisch

Donauwörth

74-Jähriger kämpft vor Gericht um sein Haschisch

    • |
    Die Blüten der Marihuana-Pflanzen sind bei entsprechendem Gehalt des Wirkstoffes THC berauschend. Aus diesem Grund sind Besitz und Konsum hierzulande weitgehend eingeschränkt. Allerdings gilt Marihuana bei einigen Krankheiten auch als wirksames Präparat gegen diverse Leiden.
    Die Blüten der Marihuana-Pflanzen sind bei entsprechendem Gehalt des Wirkstoffes THC berauschend. Aus diesem Grund sind Besitz und Konsum hierzulande weitgehend eingeschränkt. Allerdings gilt Marihuana bei einigen Krankheiten auch als wirksames Präparat gegen diverse Leiden. Foto: Alexander Kaya

    Die Geschichte von Walter K.* könnte eine einfache sein – wenn nur die Gesetze anders wären. So jedenfalls ist seine Sicht der Dinge. K., ein älterer, sichtlich schwer kranker Mann, hat ein schmerzhaftes Leiden. Nach langer Suche nach der richtigen Therapie, nach der Einnahme von etlichen künstlichen Medikamenten, die alles nur noch schlimmer gemacht haben, nimmt sich der 74-Jährige vor, sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Auf den Rat einiger Leidensgenossen hin probiert es K. mit Marihuana.

    Marihuana ist nur schwer legal zu erwerben hierzulande

    Weil er es seinen Angaben zufolge nirgendwo legal kaufen kann, baut er es selbst zu Hause an. So weit, so gut? Nein, denn Haschisch ist in der Tat nur sehr bedingt legal zu haben hierzulande. Eines Tages steht ein Trupp Polizisten vor K.s Wohnung. Ein Strafbefehl folgt, die Schmerzen bleiben. Soweit die Version von K., die jüngst am Amtsgericht in Nördlingen zu erfahren war. Doch ganz so einfach scheint alles nicht zu sein. Wenn es um Marihuana geht, wird es kompliziert.

    Ganz legal Marihuana zu erwerben in Deutschland, das ist ein aufwendiges Unterfangen. Auch für einen Kranken. Der behandelnde Arzt muss zum einen freilich die Notwendigkeit attestieren, zum anderen braucht er, wie das Gericht in Nördlingen zuletzt erläuterte, eine spezielle Betäubungsmittelzulassung. Bei K. war es nun so: Sein Hausarzt bescheinigte ihm nach einigen Klinikaufenthalten, dass er seine Krankheit, die recht plötzlich ausgebrochen war, durchaus schmerzlindernd mit dem als weiche Droge deklarierten Marihuana behandeln könnte. K. leidet unter Transverser Myelitis (TM), einer schweren degenerativen neurologischen Krankheit.

    Angeklagter: Drei Apotheken im Kreis Donau-Ries hätten die Herausgabe von Marihuana aus Prinzip abgelehnt

    Die zusätzliche Krux: Laut Aussage von K. sei dieser in drei Apotheken gewesen, die ihm allesamt die Auskunft gaben, dass sie auch nach Vorlage eines Rezepts kein Marihuana herausgäben.

    Sodann habe sich K. im Internet kundig gemacht, wie er an die THC-haltigen Blüten der Pflanze kommen könnte. Die Recherche gestaltete sich hierzu nicht all zu schwierig, das Internet ist voll mit Angeboten, Tipps und Tricks rund um Haschisch und Co – gleich, ob legal oder illegal. Das Netz ist international, und nicht überall auf der Welt sind die Gesetze bezüglich Marihuana so streng wie hier, der Blick in die Niederlande genügt. K. jedoch war sich indessen bewusst, dass die Auflagen in Deutschland weitgehend strikt sind. Doch die Schmerzen blieben. Fünf Pflanzen zog K. ab Herbst 2019 schließlich in seiner Wohnung. Doch kurz vor der Ernte der Blüten klingelte es an seiner Tür.

    Der Angeklagte hat Haschkekse für den Richter dabei

    Zwei Polizeibeamte wollten im Januar dieses Jahres eigentlich wegen einer Formalität zu einem Untermieter von K. etwas nachfragen. Sie rochen den Duft von angebranntem Haschisch, holten nun Verstärkung, um den Stoff zu suchen. Wie das Gericht unter Vorsitz von Gerhard Schamann berichtete, habe K. bereitwillig, offen und „kooperativ“ Auskunft über die Pflanzen sowie die Gründe für seinen Haschischkonsum gegeben. Das aber half nur wenig: Das private, genehmigungslose Züchten von stark THC-haltigen Pflanzen ist illegal. Die Polizeibeamten beschlagnahmten die fünf Stauden als auch die Wärmelampen. Bei K. trudelte einige Zeit später ein Strafbefehl ein, nun also kam es zur Gerichtsverhandlung in Nördlingen.

    Richter Schamann indes zeigte Verständnis für K.s Situation, machte aber klar, dass dieser sich nicht außerhalb der bestehenden Gesetze bewegen dürfe: „Ich kenne durchaus Menschen im Landkreis Donau-Ries, die auf legalem Weg Marihuana in hiesigen Apotheken bekommen“, erklärte der Vorsitzende. K. hätte sich weiter erkundigen müssen.

    Dieser jedoch zeigte sich uneinsichtig: Die Politik stecke mit der Pharmaindustrie unter einer Decke, weshalb der Erwerb der natürlichen, weichen Droge Marihuana auf legalem Wege doch gar nicht erwünscht sei.

    Dem Angeklagten ging es ums Prinzip, dem Nördlinger Richter ums aktuell geltende Recht

    Inzwischen verfügt K. jedoch über ein gültiges Rezept, weshalb er dem Richter auch einen seiner mitgebrachten Haschkekse anbieten konnte, der jedoch dankend ablehnte. „Nun haben sie es ja doch legal bekommen“, sagte Schamann.

    Ja, doch das komme seiner Krankenkasse und letztlich der Allgemeinheit jetzt wesentlich teurer; all das hätte man sich doch ersparen können, entgegnete K. Es gehe ums Prinzip: Die bestehenden rechtliche Lage in der Sache sei paradox, schlicht nicht nachvollziehbar.

    Schamann indes machte klar, dass „im Gerichtssaal die Gesetze nicht gemacht werden“, sondern Verstöße geahndet werden müssten. Er wollte dem sichtlich kranken Mann, der sich nach wie vor nicht ohne Gehhilfen bewegen kann, das Marihuana also „nicht aus Spaß“ konsumierte und angebaut habe, eine Brücke bauen: Sollte dieser nur Einspruch gegen das Strafmaß erheben und nicht gegen den Strafbefehl an sich, könnte die Strafe spürbar milder ausfallen. Schließlich liege bei K. ja ein medizinischer Grund für den Konsum vor.

    K. allerdings, der sich vor Gericht selbst vertrat, ging es ums Generelle: Er sei sich keinerlei Schuld bewusst, weshalb er auch keine Zugeständnisse machen werde. Des Weiteren habe er keinem anderen geschadet, sondern lediglich sich selbst geholfen: „Dass ich hier stehe, ist ein Justizskandal.“ Das Gericht sah sich gezwungen, 90 Tagessätze zu je 15 Euro auszusprechen, weil der 74-Jährige illegal Betäubungsmittel erzeugt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte genau das gefordert. „Sie wollten ihre rechthaberische Meinung mit aller Macht durchsetzen“, schloss Richter Schamann. Es liege am Gesetzgeber, Regeln anzupassen – und nicht am Gericht.

    (*Name von der Redaktion gekürzt und geändert)

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden