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Donauwörth: Donaumeile: Driftmanöver eines 18-Jährigen in Donauwörth geht gewaltig schief

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Donaumeile: Driftmanöver eines 18-Jährigen in Donauwörth geht gewaltig schief

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    Der Parkplatz der "Donaumeile" ist nachts gesperrt. Dennoch war ein 18-Jähriger dort unterwegs.
    Der Parkplatz der "Donaumeile" ist nachts gesperrt. Dennoch war ein 18-Jähriger dort unterwegs. Foto: Wolfgang  Widemann

    Ein 18-Jähriger aus einer Lechgemeinde, der nach Auskunft der Polizei augenscheinlich der Donauwörther Tuning-Szene zuzuordnen ist, hat in der Nacht auf Donnerstag einen erheblichen Unfall im Parkdeck der Donau-Meile in der Dillinger Straße in Donauwörth verursacht. Eine Spaziergängerin hörte gegen 0.10 Uhr beim Vorbeilaufen an dem geschlossenen Einkaufszentrum erst lautes Reifenquietschen und unmittelbar folgend einen heftigen Knall. Sie verständigte telefonisch die Polizei.

    Eine kurz darauf eintreffende Streifenbesatzung der Donauwörther Inspektion stellte den optisch getunten BMW des Fahranfängers mit einem massiven Frontschaden samt ausgelösten Airbags in einer Betonsäule hängend fest. Zudem konnten eindeutige Reifen- und Driftspuren vorgefunden werden, die genau zu dem Betonpfeiler führten, in den der junge Mann bei dem missglückten Manöver aufgrund Kontrollverlust seines Fahrzeugs frontal einschlug.

    Betriebsstoffe laufen aus

    Der Spurenlage sowie Zeugenaussagen zufolge fuhr er zuvor mit nicht angepasster Geschwindigkeit in dem Parkdeck und stieß im Drift gegen den Betonpfeiler, berichten die Beamten.

    An seinem 15 Jahre alten Auto entstand durch den Anprall wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von rund 8000 Euro. Es traten zudem großflächig Betriebsstoffe aus. Ein eventueller Statikschaden an dem Bauwerk ist momentan Gegenstand der Ermittlungen.

    Anzeige auch wegen Hausfriedensbruchs

    Das Autowrack musste abgeschleppt werden. Personenschaden entstand ersten polizeilichen Erkenntnissen zufolge nicht. Die Gesetzshüter zeigten den syrischen Staatsangehörigen wegen diverser Delikte an, unter anderem wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch, da die Benutzung des Parkdecks – erkennbar und mehrfach beschildert – ab 22.30 Uhr verboten ist.

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