Mit dem Beschluss der Ministerpräsidenten vom 10. August sind ab Montag, 11. Oktober, Schnelltests für den Nachweis auf eine Covid-19-Infektion kostenpflichtig. Ausgenommen von dieser Kostenpflicht sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Die bisherigen Teststationen passen ihr Angebot an, weshalb es zu Einschränkungen kommt. Nach wie vor gilt allerdings, dass mit Erkältungssymptomen der Hausarzt und nicht die Teststelle aufgesucht werden soll. Hier ein Überblick, wo und wie man sich per Schnelltest auf eine Covid-19-Infektion testen lassen kann.
Donau-Ries