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Donau-Ries: Schafhalter aus dem Donau-Ries-Kreis lassen Tiere fast verhungern

Donau-Ries

Schafhalter aus dem Donau-Ries-Kreis lassen Tiere fast verhungern

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    Das Landratsamt hat die verwahrlosten Schafe von einem Hof in Leeder jetzt verkauft. 
    Das Landratsamt hat die verwahrlosten Schafe von einem Hof in Leeder jetzt verkauft.  Foto: Peter Roth (Symbolfoto)

    Zum Teil in einem erschreckenden Zustand befanden sich in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Donau-Ries-Kreis fast zwei Dutzend Schafe. Bei einer Kontrolle des Veterinäramts auf dem Hof in einem Dorf war ein Tier bereits verendet, ein weiteres musste wegen seines desolaten Zustands eingeschläfert werden. Zwei Männer mussten sich wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz nun vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten.

    Die Kreisbehörde ließ nach der Kontrolle die beiden Kadaver am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersuchen. Die Experten stellten fest, dass um die inneren Organe und im Knochenmark praktisch keine Fetteinlagerungen mehr vorhanden waren. Was sich daraus ablesen lässt: Die Schafe waren völlig unterernährt. Der Betriebsleiter und sein Vater, der sich um die Schafe kümmerte, erhielten deshalb Strafbefehle. Beide Männer wollten die darin festgesetzten Geldstrafen jedoch nicht akzeptieren und legten Einspruch ein.

    Jetzt haben die Schafhalter keine Tiere mehr

    Auf diese Weise landete der Fall jetzt vor Richter Gerhard Schamann. Der legte angesichts der ermittelten Tatsachen den beiden Angeklagten seine Sicht der Dinge dar. Sollten die Schafhalter, die inzwischen keine Tiere mehr haben, ihren Einspruch grundsätzlich aufrechterhalten, könnte das Urteil durchaus schärfer ausfallen.

    Saftige Geldstrafen für Vater und Sohn

    Daraufhin machten die Angeklagten einen Teilrückzieher. Der Sohn beschränkte seinen Einspruch auf das Strafmaß, also die Zahl der Tagessätze, und der Vater auf die Höhe der Tagessätze. Nach der Beweisaufnahme, bei der ein Vertreter des Veterinäramts und ein Polizist aussagten, sah es Schamann als erwiesen an, dass sich der Vater um die 23 Schafe gekümmert hatte und der Sohn als Hofinhaber formell für die Haltung der Tiere verantwortlich gewesen war. Deshalb halbierte der Richter in seinem Urteil die Geldstrafe beim Sohn auf 2250 Euro. Bei dessen Vater blieb es bei der im Strafbefehl festgelegten Summe von 2700 Euro.

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