Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, sowie eine Geldauflage in Höhe von 120000 Euro – so lautet das mit Spannung erwartete Urteil, das das Amtsgericht Augsburg gegen den früheren Chef der CSU-Landtagsfraktion Georg Schmid am Mittwoch verhängt hat. Seine Pensionsansprüche als Landtagsabgeordneter behält der Donauwörther. Ist diese Strafe gerecht? Oder zu hart? Oder doch zu milde? Die Meinungen hierzu gehen im Landkreis auseinander.
Donau-Ries