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Donau-Ries: Leserfragen zum Thema Impfen: Die Antworten des Landratsamtes

Donau-Ries

Leserfragen zum Thema Impfen: Die Antworten des Landratsamtes

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    Ein Bild aus dem Impfzentrum in Donauwörth. Um dieses Thema geht es dieses Mal bei unserer Aktion „Leser fragen – das Landratsamt antwortet“. 
    Ein Bild aus dem Impfzentrum in Donauwörth. Um dieses Thema geht es dieses Mal bei unserer Aktion „Leser fragen – das Landratsamt antwortet“.  Foto: Barbara Wild

    Das Landrats- und das Gesundheitsamt direkt zu Corona befragen – diese Möglichkeit haben zahlreiche Leser unserer Zeitung genutzt. Auf unseren Aufruf kam eine überwältigende Zahl an Zuschriften, sodass wir diese nun in mehrere Themenblöcke bündeln. Zum Start geht es um das Impfen. Eines will die Kreisbehörde dazu vorab betonen: „Impftermine können nur dann vergeben werden, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Wir hoffen, dass dieser ab Februar in größeren und verlässlichen Mengen vor Ort eintrifft, um dann deutlich mehr berechtigten Menschen eine schnelle Impfung zu ermöglichen.“ Auf dieser Seite finden Sie die wortwörtlichen Antworten des Landratsamts auf einige Ihrer Fragen.

    Ursula Böhm, Harburg: Wie wird der gelieferte Impfstoff verwendet?

    Der Impfstoff wird in unseren Impfzentren in Kühlboxen angeliefert. Anschließend muss der Biontech- Impfstoff vorher mit Natriumchlorid-Lösung vermischt werden, ehe er verabreicht werden kann.

    Werden die Dosen für die Zweitimpfung zurückgestellt oder wird erst alles verimpft und die Zweitimpfung aus den folgenden Lieferungen organisiert?

    Bei den ersten Impfstofflieferungen wurde die Menge für die Zweitimpfungen im Zentrallager des Impfstoffes zurückgehalten, um diese Impfdosen pünktlich zur Zweitimpfung an die Impfzentren wieder ausliefern zu können. Da die Mengen trotz weiterhin geringer Verfügbarkeit zugenommen hatten, wurde diese Praxis vom Freistaat Bayern inzwischen aufgegeben.

    Wie komme ich zuverlässig an einen Impftermin für meine betagten Eltern?

    Aktuell ist nur eine Registrierung (keine Terminvereinbarung) über die Internetseite https://impfzentren.bayern/citizen/ möglich. Hier können Sie Ihre Eltern registrieren. Wenn diese in die Priorisierungsgruppe 1 fallen (80. Lebensjahr vollendet), werden Sie dann per E-Mail und SMS informiert, sobald für Ihre Eltern eine Terminauswahl möglich ist. Aktuell kann pro E-Mail-Adresse nur eine Person registriert werden. Laut Auskunft des Bayerischen Gesundheitsministers wird hier an einer Änderung gearbeitet. Sobald wieder Impfstoff zur Verfügung steht und folglich Termine vergeben werden können, wird vonseiten des Landratsamtes auch wieder eine Telefonhotline eingerichtet. Diese dient aber ausschließlich für diejenigen, die keinen Internetzugang und auch keine Unterstützung durch Verwandte oder Bekannte zu einer Online-Registrierung haben. Telefonische Registrierungen bringen keinen zeitlichen Vorteil, sondern werden voraussichtlich sogar etwas verzögert umgesetzt, da Bestätigungen per Post erfolgen.

    Nach Aussage des Gesundheitsamts könne man der lokalen Presse entnehmen, ab wann es wieder Impfstoff gäbe, dann würden auch wieder Impftermine vergeben. Die Sorge meiner Eltern ist: Bis sie dieses lesen, sind die Termine schon wieder vergeben.

    Aufgrund der aktuellen Knappheit der Impfstoffe werden sicherlich mehr Anmeldungen für Impftermine eingehen, als zunächst Impftermine vergeben werden können. Durch eine Online-Registrierung ist man aber dauerhaft im Anmeldesystem gespeichert und erhält bei der nächsten Terminvergabe erneut die Chance, einen Termin zu erhalten. Wir bitten Sie daher um Ihre Geduld und in jedem Fall um eine Online-Registrierung.

    Karin Keßler, Forheim: Ist eine Begleitperson beim Impftermin erlaubt?

    Ja, eine Begleitperson ist in den Impfzentren erlaubt.

    Ist dies abhängig von einer Betreuungsvollmacht? Mein Onkel ist 92 Jahre alt und versteht nicht mehr alles, deshalb wäre es für ihn einfacher, mich als Betreuerin dabei zu haben. In meinem Fall kann ich eine notarielle Betreuungsvollmacht vorlegen.

    Sie brauchen hierfür keine Betreuungsvollmacht. Eine Vorsorgevollmacht ist aber – unabhängig vom Impftermin – empfehlenswert. Hierzu gibt es an unserem Landratsamt eine kostenlose Beratung.

    Uta Bernd, Riesbürg: Warum dürfen Impfwillige aus den Gemeinden des württembergischen Rieses nicht in das viel nähere Nördlingen zur Impfstation fahren?

    Diese verpflichtende Vorgabe stammt vom Bundesgesundheitsministerium. Dieses gibt vor, dass sich Bürger zwingend an das Impfzentrum an ihrem Wohnsitz wenden müssen. Dies gilt selbst dann, wenn ein anderes Impfzentrum näher oder besser zu erreichen wäre. Eine Terminvergabe erfolgt bei der bayernweit beschafften Anmeldesoftware anhand der Postleitzahlen, sodass bei einem Wohnort außerhalb des Landkreises Donau-Ries kein Impfzentrum in diesem Landkreis zugewiesen werden kann. Vermutlich hängt diese Regelung mit den Liefermengen des Impfstoffes zusammen, die nach Einwohnerzahlen erfolgen.

    Armin Mecklinger, Buchdorf: Ist es möglich, dass nicht nur einzelne Personen registriert werden? Bei einzelner Registrierung bekommt jede Person einen eigenen Impftermin: Können Paare oder mehrere Personen zusammen einen Termin bekommen? Falls ja, was muss man tun?

    Leider können bisher nach den Vorgaben des bayernweit einheitlichen Systems nur Einzeltermine vergeben werden. Die gemeinsame Registrierung von Personengruppen oder Paaren ist in der Software des Freistaates aktuell nicht möglich. Die Software ermittelt automatisch die am stärksten zu priorisierenden Personen (Grundlage hierfür sind die eingetragenen Daten wie das Alter und die Vorerkrankungen). Nachdem wir Ihr Anliegen voll und ganz nachvollziehen können, werden wir dieses direkt an das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege weiterreichen. Sollte sich hier etwas ändern, werden wir dies unmittelbar bekannt geben.

    Martina Stimpfle, Fremdingen: Mein Vater (86 Jahre) ist pflegebedürftig und nicht mobil. Er wird zu Hause von meiner Mutter (83 Jahre) gepflegt. Wie können Pflegebedürftige, die nicht mobil sind und folglich kein Impfzentrum aufsuchen können, einen Impftermin für die Impfung zu Hause vereinbaren? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf die Impfung durch ein mobiles Impfteam zu Hause besteht? Ab wann werden die mobilen Impfteams einzelne Personen über 80 Jahre zu Hause impfen? Kann sich eine Pflegeperson, die ebenfalls über 80 Jahre alt ist, gleich zusammen mit dem nicht mobilen Pflegebedürftigen zu Hause impfen lassen? Wie sieht die medizinische Überwachung der geimpften Person nach einer Impfung im häuslichen Umfeld aus?

    Momentan ist eine Anmeldung für einen Impftermin nur online möglich. Wir sind aktuell aber dabei, hinsichtlich des Thema Impfungen im Landkreis Verschiedenes umzustellen. Zum einen wird wie bereits berichtet in den nächsten Tagen eine Telefon-Hotline eingerichtet, über die dann auch telefonisch Impftermine vergeben werden, falls dies online nicht möglich ist und auch keine Hilfspersonen zur Verfügung stehen.

    Ab 1. Februar hat das BRK die Leitung der Impfzentren inne

    Zum anderen werden wir die Organisation unserer Impfzentren in Donauwörth und Nördlingen ab 1. Februar per Kooperationsvertrag an das Bayerische Rote Kreuz (BRK) abgeben. Das BRK wird dann auch die Organisation von mobilen Impfungen zu Hause übernehmen. Voraussetzung für eine Impfung durch ein mobiles Team ist aber, dass die Personen bettlägerig sind, beziehungsweise das Haus nicht verlassen können. Inzwischen wurde hier an der Software vom Freistaat nachgebessert und es ist möglich, anzugeben, dass der/die Betroffene bettlägerig ist. Die Aufsichtspflicht nach der erfolgten Impfung besteht auch bei Impfungen im privaten Umfeld. Wie diese Impfungen organisiert werden, wird aktuell beim BRK noch festgelegt. Gleichzeitig hoffen wir, dass ab Mitte Februar die Lieferung der Impfstoffmengen zunimmt, damit ab dann auch mit der Terminvergabe an die über 80-jährigen Bürger in unserem Landkreis schnell begonnen werden kann.

    Hans Jürgen Honecker, Nördlingen: Ich habe mich per E- Mail im Bayerischen Impfzentrum zur Impfung angemeldet. Dabei habe ich festgestellt, dass man nur eine Person anmelden kann. Man liest immer wieder, dass Geimpfte ansteckend sein können. Da wäre es doch sinnvoll, wenn beide Partner gleichzeitig geimpft werden würden? Ich bin 73 Jahre alt. Meine Frau ist deutlich jünger. Wenn nun Ansteckungsgefahr besteht, muss sich dann der Partner isolieren? Denn meine Frau wird voraussichtlich wesentlich später geimpft als ich. Oder gibt es eine Möglichkeit das gemeinsame Impfen noch zu vereinbaren?

    Durch die Corona-Impfverordnung des Bundes wurde die Bevölkerung in priorisierte Gruppen eingeteilt, um den wenigen Impfstoff möglichst gerecht zu verteilen. Im Augenblick können nur Personen mit der höchsten Priorisierung geimpft werden, dann folgen die Personen mit hoher Priorisierung Schritt für Schritt. Von dieser Reihenfolge kann leider nicht abgewichen werden. Eine Isolation hängt nicht mit einer Impfung zusammen.

    Gerhard Maresch, Kaisheim: Ich bin 79 Jahre und Hochrisikopatient. Meine Befürchtung: Raster 1: Durchgefallen, weil zu jung (es fehlen drei Monate auf 80 Jahre). Raster 2: Durchgefallen, weil ich nicht im Heim, sondern in häuslicher Pflege bin. Raster 3: Durchgefallen, weil das Landratsamt nicht weiß, dass ich Hochrisikopatient bin. Was kann und soll ich unternehmen, damit ich möglichst bald geimpft werde?

    Aktuell ist nur eine Online-Registrierung unter impfzentren.bayern/citizen/ möglich. Hier muss nicht nur das Geburtsdatum angegeben werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Vorerkrankungen auszuwählen. Das bayernweit einheitliche System informiert Berechtigte dann automatisch, sobald für sie Termine verfügbar sind. Am Anfang können aufgrund der Corona-Impfverordnung des Bundes nur Über-80-Jährige als Gruppe mit der höchsten Priorität geimpft werden, dann folgen Personen aus der Gruppe mit hoher Priorität und so weiter.

    Telefonhotline im Landkreis Donau-Ries wird bald freigeschaltet

    Mit über 70 Jahren werden Sie allein aufgrund Ihres Alters zwar nicht der höchsten, aber der hohen, also zweithöchsten Priorität zugeordnet. Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen und auch keine Möglichkeit einer Hilfestellung dazu haben, können Sie unsere Telefonhotline nutzen, sobald diese wieder geschalten wird (voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche). Gleichzeitig hoffen wir, dass ab Mitte Februar die Lieferung der Impfstoffmengen zunimmt, damit ab dann auch mit der Terminvergabe schneller vorgegangen werden kann.

    Josef Richter, Nördlingen: Ich möchte wissen, ob die Online- Impftermine für Nördlinger Bürger, die bis jetzt das Impfzentrum Donauwörth mitgeteilt bekamen, automatisch auf das Impfzentrum Nördlingen geändert werden.

    Definitiv ja. Nördlingen hat ein eigenständiges Impfzentrum. Es handelte sich nur um ein technisches Versehen, dass das Impfzentrum Nördlingen in der Anmeldesoftware des Gesundheitsministeriums nicht aufgeführt war. Dieser Fehler wird aktuell durch das Ministerium behoben, sodass die künftige Zuteilung der Impftermine anhand der Postleitzahl des Wohnortes erfolgen wird. Alle bis dahin online vorgenommenen Registrierungen von Bürgern aus dem Nördlinger Raum, die als Impfort Donauwörth genannt bekamen, werden verlässlich umgeändert. Jeder Bürger aus dem Raum Nördlingen, der einen Impftermin bekommt, wird somit seine Impfung im Impfzentrum Nördlingen erhalten.

    Hinweis Fragen, die sich inhaltlich gedoppelt haben, sind nicht abgedruckt. Gleiches gilt für Nachfragen, die auf persönliche, medizinische Probleme abzielten oder grundsätzliche Fragen zum Impfstoff betrafen.

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