![](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/modal-user-780w.jpg)
300 Patienten aus Wemdinger Praxis bei Antikörper-Tests
![Rund 300 Patientinnen und Patienten der Praxis Dr. Holst kamen zum Antikörper-Test nach Nördlingen. Dort war auch die Polizei präsent. Rund 300 Patientinnen und Patienten der Praxis Dr. Holst kamen zum Antikörper-Test nach Nördlingen. Dort war auch die Polizei präsent.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Die Sondertermine für Patienten der Praxis Dr. Holst sind vorbei. Das Gesundheitsamt erläutert, wie die Ergebnisse nun ausgewertet werden.
Patientinnen und Patienten der Praxis Dr. Holst in Wemding, die sich bei dem Hausarzt gegen Corona impfen ließen, hatten an sechs Tagen in Nördlingen die Möglichkeit, sich auf Antikörpertestung testen zu lassen. Insgesamt nutzten rund 300 Personen dieses Angebot, teilt das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung mit. Zum Gesamtergebnis möchte sich das Amt derzeit nicht äußern.
Die Bewertung der Ergebnisse kann unterschiedlich aufwendig sein
Die Antikörper-Tests waren und sind der Behörde zufolge auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten möglich. Nach der Blutabnahme werden die Proben durch das Labor des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) serologisch ausgewertet. Anschließend bewertet das Gesundheitsamt Donau-Ries jeden einzelnen Befund in Zusammenschau mit den vorliegenden Impf- oder Infektionsdaten. Je nach Ergebnis des Befunds könne diese Bewertung unterschiedlich aufwendig sein und die Einbeziehung weiterer Fachstellen erforderlich machen, so das Gesundheitsamt. Dessen Leiterin Dr. Raffaella Hesse erklärt in einer Pressemitteilung dazu: „Nach den bisherigen Auswertungen der Antikörpertests gibt es einige medizinisch sehr klare Ergebnisse, diese können relativ schnell bearbeitet werden und wurden den Betroffenen, je nach wahrgenommenem Testtermin, auch bereits zugesandt.“
In den übrigen Fällen sei teilweise jedoch eine aufwendigere, individuelle medizinische Auswertung der Daten erforderlich, die mehr Zeit in Anspruch nehme: „Hierbei achten wir auf größte Sorgfalt. Selbstverständlich setzen wir dennoch alles daran, jeden einzelnen Fall schnellstmöglich auszuwerten.“
Die Befunde sind wohl bis zum Wochenende alle versendet
Betroffene, die deshalb bislang noch kein Ergebnis erhalten haben, bittet die Behörde darum, „trotz der schwierigen Situation weiter Geduld aufzubringen und von Anfragen zum individuellen Bearbeitungsstand an das Gesundheitsamt abzusehen“. Voraussichtlich könnten alle Befunde bis zum Wochenende versendet werden. In Einzelfällen, in welchen noch einzelne Daten zur Bewertung fehlten, könne sich der Versand noch verzögern.
Das Gesundheitsamt erklärt, es informiere vorrangig alle Betroffenen, bei denen keine Antikörper nachgewiesen werden konnten. Grund: Bei diesen Personen müsse davon ausgegangen werden, dass sie weder durch eine durchlaufene Infektion, noch durch eine Impfung geschützt sind. Anschließend werden Betroffene informiert, bei welchen beispielsweise lediglich eine weitere Impfung zur Vervollständigung des Impfschutzes empfohlen wird.
Je nach Ergebnis der medizinischen Auswertung können sich Betroffene, sofern ihnen eine Impfung empfohlen wird, am 16. und 23. Oktober bei eigens dafür organisierten Impfterminen immunisieren lassen. Auch eine Impfung bei Haus- oder Fachärzten ist weiterhin möglich. Die Betroffenen, die bereits ein entsprechendes Schreiben mit einer Impfempfehlung des Gesundheitsamtes erhalten haben, werden gebeten, dieses zur Impfung mitzubringen.
So laufen die kostenlosen PCR-Tests für Betroffene ab
Betroffene Patientinnen und Patienten der Arztpraxis Dr. Holst dürfen nach Angaben der Behörde weiterhin im Bürgertestzentrum in Monheim einen kostenlosen PCR-Test machen lassen. Hierfür müssen sie nach erfolgreicher Terminbuchung ihren Impfpass (gelbes Papierdokument oder Ersatzimpfnachweis) mit entsprechenden Eintragungen vorlegen, aus denen die Impfung durch Holst hervorgeht. Die Vorlage des digitalen Impfnachweises (insbesondere über die Corona-Warn-App oder die CovPass-App) sei nicht ausreichend, da hieraus die impfende Stelle nicht unmittelbar hervorgehe.
Eine vorherige Terminbuchung ist laut Landratsamt zwingend erforderlich und kann per Internet vorgenommen werden unter www.donau-ries.de/testen. Nur in Ausnahmefällen, wenn keine Terminbuchung online möglich ist, könne diese auch telefonisch erfolgen. Wenn Buchungstermine online nicht mehr zur Verfügung stehen, können für diese Zeiträume auch telefonisch keine Termine gebucht werden. (dz)
Die Diskussion ist geschlossen.