Es ist viel zusammengekommen, als der 32-jährige Mann, der im August die Donauwörther Industriestraße entlang ging, von der Polizei kontrolliert wurde. Zum einen befand sich eine nicht gerade unbedeutende Menge an Rauschgift in seinen Taschen, nein, auch ein Messer, das er nicht ohne Weiteres tragen durfte, hatte er im Gepäck. Und nicht zuletzt prangte da auch noch ein Hakenkreuz auf dem Arm.
Ein unbeschriebenes Blatt war der Angeklagte aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries nicht. Deswegen dauerte das Verlesen des Vorstrafenregisters bei dem Prozess vor dem Amtsgericht in Nördlingen unter Vorsitz von Richter Gerhard Schamann auch seine Zeit: Körperverletzung, eine Vergewaltigung, Körperverletzung, Verstoß gegen angeordnete Auflagen ... diverse Male hatte der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Verwendens verfassungswidriger Symbole Angeklagte bereits im Gefängnis gesessen – weshalb er auch Richter Schamann schon gut bekannt war.
Der Mann ist der Donauwörther Polizei schon bekannt
Der Polizeibeamte der Inspektion Donauwörth, der den Beschuldigten kontrolliert hatte, kannte den Beschuldigten ebenfalls von anderen Fällen. Sechs selbst gedrehte Joints – also Zigaretten mit Marihuana als Zugabe – sowie 2,5 Gramm Amphetamine hatte der 32-Jährige bei sich. Ebenfalls im Gepäck: ein sogenanntes Einhandmesser. Die seien, wie der Beamte erklärte, nur dann erlaubt, wenn sie für eine nachvollziehbare Tätigkeit wirklich gebraucht werden. Etwa, wenn ein Sanitäter, Soldat oder ein Polizist es zur Ausübung ihres Berufes tragen, weil es im Einsatz, beispielsweise beim Aufschneiden eines Gurtes, gebraucht wird – und dabei mit der anderen Hand gleichzeitig etwas anderes getan werden muss.
Dies ließ sich jedoch im Falle des Angeklagten nicht feststellen. Für sich genommen handle es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit; in Zusammenhang mit den Drogen hätten die Polizisten dem Angeklagten jenes Messer aber sogar als Indiz für Drogenhandel auslegen können. Eine Ermessenssache. Insofern habe er „sogar noch Glück gehabt“ mit den kontrollierenden Beamten, die hier eine gewisse Milde gezeigt hätten, so Richter Schamann.
Das Hakenkreuz stammt von einem Gefängnisaufenthalt
Der Beschuldigte verteidigte sich selbst – er stritt nichts ab, bat aber um eine Bewährungsstrafe, zumal er als Maschinenführer seit geraumer Zeit über einen gesicherten Job verfüge. „Wenn ich den verliere, fange ich wieder bei null an, dann bin ich nach dem Gefängnis wohl erst einmal wieder obdachlos“, sagte er vor Verkündung des Urteils. Das Hakenkreuz habe er sich früher bei einem seiner Gefängnisaufenthalte tätowieren lassen; er hätte es sich längst übertätowieren beziehungsweise weglasern lassen, wenn er denn das Geld dafür gehabt hätte, sagte der Angeklagte.
Der Polizeibeamte, der als Zeuge geladen war, berichtete, dass auch aus früheren Fällen keinerlei Verbindungen des Mannes zur rechtsextremen Szene bekannt seien. Die „Jugendsünde“ der Hakenkreuztätowierung nahm man dem 32-Jährigen zwar ab, dennoch ist die Verwendung jenes Zeichens strafbar und muss geahndet werden, zumal es auf dem Oberarm beim Tragen des T-Shirts aufgefallen war: „Sie hätten es überkleben müssen“, sagte Schamann.
Weshalb aus Sicht des Richters kein mildes Urteil möglich ist
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von acht Monaten Haft ohne Bewährung gefordert – das Gericht schloss sich dem an. Eine Bewährungsstrafe könne in diesem Fall nicht verhängt werden, es sei keine günstige Sozialprognose zu treffen. Die Vorstrafen und der stete Konsum von Betäubungsmitteln ließen ein milderes Urteil schlichtweg nicht zu, erklärte Schamann.
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