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Donau-Ries: Corona: Landratsamt Donau-Ries beantwortet Ihre Fragen

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Corona: Landratsamt Donau-Ries beantwortet Ihre Fragen

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    Die Corona-Pandemie stellt täglich eine große Herausforderung dar. Das Landratsamt Donau-Ries beantwortet die Fragen unserer Leser zur aktuellen Situation.
    Die Corona-Pandemie stellt täglich eine große Herausforderung dar. Das Landratsamt Donau-Ries beantwortet die Fragen unserer Leser zur aktuellen Situation. Foto: Matthias Becker (Symbolfoto)

    Das Landrats- und das Gesundheitsamt direkt zu Corona befragen – diese Möglichkeit haben zahlreiche Leser unserer Zeitung genutzt. Auf unseren Aufruf kam eine überwältigende Zahl an Zuschriften, sodass wir diese in zwei Themenblöcke gebündelt haben. Zum Start ging es um das Impfen. Nun wurden die weiteren Aspekte rund um die Pandemie abgearbeitet. Auf dieser Seite finden Sie die wortwörtlichen Antworten des Landratsamts auf einige Ihrer Fragen.

    Michael Heider, Nördlingen: Warum bekomme ich keine Ausfallentschädigung bei Quarantäne als Kontaktperson und Corona-Infizierter?

    Für die Verdienstausfallerstattung ist die Regierung von Schwaben zuständig. Dort werden die Berechtigungen von Ansprüchen geprüft. Anträge sowie Informationen finden Sie hier online: www.regierung.schwaben.bayern.de/coronavirus.php.

    Nico Graf, Nördlingen: Ich hätte eine Frage zu den „sogenannten Indexfällen“. Was ist damit genau gemeint? Sind das wirklich nur bestätigte Covid-19-Fälle? In manchen Pressemitteilungen oder Artikeln entsteht der Eindruck, dass auch Verdachtsfälle inkludiert sind – also unter anderem die Personen, die in Quarantäne sind und auf ihr Testergebnis warten.

    Bei „Indexfällen“ handelt es sich ausschließlich um die Zahl der mittels Standardverfahren (PCR-Test) positiv getesteten Personen. Unter Verdachtsfällen sind hingegen Personen zu verstehen, deren Symptome an eine Covid-19-Infektion denken lassen, die hierfür erforderliche PCR-Untersuchung jedoch noch nicht vorliegt, oder Personen, die einen positiven Antigen-Schnelltest aufweisen. Letzterer muss immer durch die eine PCR-Testung bestätigt werden.

    Eine Bürgerin Donauwörth: Ich wollte mal nachfragen, ob die zwei Tests in der Woche in Pflegeheimen ein Muss sind oder nur eine Empfehlung und was sind die Konsequenzen, wenn man sich weniger testen lässt als die Empfehlung?

    Bei der Erfordernis von negativen Tests beim Besuch in Pflegeeinrichtungen handelt es sich um eine Bundesvorgabe. Diese ist verpflichtend.

    Renate Strobel, Nördlingen: Bei Besuchen im Altenheim braucht man einen negativen Coronatest, was auch gerechtfertigt ist. Die Tests können aber nur im Testzentrum Möttingen oder beim Arzt als Schnelltest, der dann bis zu 50 Euro kostet, durchgeführt werden. Warum kann für uns Angehörige nicht vor Ort getestet werden, damit wir unsere Mutter oder unseren Vater öfter besuchen können?

    Aktuell bieten bereits einige Apotheken Schnelltests an, auch diese sind jedoch mit Kosten verbunden. Einige Pflegeeinrichtungen nehmen inzwischen selbst Tests an Besuchern vor. Aktuell läuft zudem vonseiten der Bundesagentur für Arbeit die Suche nach Freiwilligen, die Tests vor Einrichtungen durchführen könnten. Einige regionale Senioreneinrichtungen haben bereits signalisiert, dieses Angebot nutzen zu wollen. Wir hoffen also, hier werden sich demnächst Wege ergeben, wie Angehörige einfacher mit kostenlosen Schnelltests Einlass in die Einrichtungen erhalten können. Freiwillige, die unterstützen möchten, sollen sich hier zentral melden und nicht bei den Einrichtungen: www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe. Zudem wird aktuell an einer weitergehenden lokalen Lösung im Landkreis gearbeitet. Über diese werden wir Sie zeitnah informieren.

    Grunderkrankungen

    in Presse und Zeitung taktlos. Zumal in einem kleinen Ort oder durch Todesanzeigen in Zeitung sofort die Person ausfindig gemacht werden kann, um die es geht. Und dann getuschelt wird, was der Verstorbene wohl hatte und so weiter. Ich bin der Meinung, man muss hier nicht so ins Detail gehen.

    Ihr Anliegen ist sehr berechtigt, schließlich geht es nicht um Zahlen, sondern um reale Personen, unabhängig davon, ob positiv getestet oder gar verstorben. Diese Situation beschäftigt natürlich auch alle Beteiligten im Gesundheits- und Landratsamt. Gleichzeitig dienen diese Angaben aber der allgemeinen Information und sie haben eine Relevanz, die zu ihrer Nennung führt. Die Formulierung „litt an erheblichen Grunderkrankungen“ ist medizinisch begründet und wird von den fachlichen Mitarbeitern des Gesundheitsamtes, je nach individueller Gesundheitssituation der verstorbenen Person, so gewählt. Sie soll keinesfalls als Verharmlosung dienen, sondern ist Teil einer neutralen Meldung, da der Gesundheitszustand sowie das Alter entscheidenden Einfluss auf einen Krankheitsverlauf haben können. Analog dazu wird beispielsweise auch die Formulierung „Es waren keine zur Verschlechterung beitragenden Erkrankungen bekannt“ verwendet, um transparent zu zeigen, dass auch positiv auf Covid-19 getestete Menschen sterben, die nicht an Grunderkrankungen litten.

    Ursula Böhm, Harburg: Wie viel Prozent der positiven Corona-Tests werden im Landkreis sequenziert?

    Sequenzierungen werden vorgenommen, um die verschiedenen Mutationsvarianten ausfindig zu machen und auf diese reagieren zu können. Die neue sogenannte „Coronavirus-Surveillanceverordnung“ ist zum 19. Januar inkraft getreten. Demnach müssen Labore und Einrichtungen die Sequenzierungen vornehmen, diese Daten an das RKI übermitteln. Auch Labore, die keine Sequenzierungen vornehmen, sind verpflichtet, einen Anteil der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben an andere Labore zur Durchführung von Sequenzierungen zu senden. Dieser Anteil hängt von der bundesweiten Neuinfektionsanzahl der vorangegangenen Kalenderwoche ab. Da nur positive Testergebnisse (die beispielsweise in Arztpraxen oder dem Testzentrum durchgeführt werden) einer gesetzlichen Meldepflicht unterliegen, ist dem Gesundheitsamt die Gesamtzahl der Testungen nicht bekannt. Somit ist auch das prozentuale Verhältnis von Sequenzierungen nicht exakt bekannt – derzeit wird jedoch von fünf bis zehn Prozent ausgegangen.

    Arbeitet das Gesundheitsamt digital, wenn ja mit welcher Software?

    Ja, es wird verschiedene Software genutzt. Die Einrichtung des Systems Sormas befindet sich in der Umsetzung. Das Gesundheitsamt versucht auch, die Kommunikation mit den im Landkreis befindlichen Einrichtungen verschiedenster Art weiter zu digitalisieren.

    Ist es möglich, dass schon bei der Erfassung eines Corona-Positiv-Falls dies automatisch zum RKI gesendet wird, oder wird noch mit Listen gearbeitet, die abends ans RKI gefaxt werden?

    Bereits vor Beginn der Pandemie wurden Daten durch das Gesundheitsamt ausschließlich digital an das RKI übermittelt. Dies hat sich bisher auch nicht geändert. Faxe werden im Gesundheitsamt ausschließlich empfangen (im Regelfall digital als PDF), es werden vom Gesundheitsamt keinerlei Informationen per Fax übermittelt – weder an das RKI noch an andere Stellen.

    Wie wird häusliche Quarantäne überwacht?

    Die Einhaltung der Isolation wird in der Regel mit Telefonanrufen überwacht. Weiterhin können über die Ermittlungsgespräche auch Dritte befragt werden. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der Isolation zweifeln lassen, werden die Personen auch vor Ort aufgesucht. Wie wird sichergestellt, wenn sich nur eine Person eines Haushalts isolieren muss, dass diese Person nicht ggf. andere Haushaltsmitglieder ansteckt? Sollte sich ein Familienangehöriger anstecken und symptomlos bleiben, ist dieser dennoch infektiös und kann das Virus durch seine Kontakte nach außen verbreiten.

    Den betroffenen Personen wird eine umfassende Isolation – auch gegenüber den anderen Haushaltsmitgliedern – dringend empfohlen. Auch die weiteren im Haushalt lebenden Personen werden durch das Gesundheitsamt als Kontaktpersonen aufgeklärt, sodass alle Beteiligten die Möglichkeit haben, eine Einzelisolation umzusetzen, um so einer weiteren Infektionsverbreitung entgegenzuwirken. Daher sind auch die Haushaltsmitglieder, im positiven Fall als Kontaktpersonen, vierzehn Tage lang in Quarantäne, ohne die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne auf zehn Tage. (AZ)

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