„Ich habe mit einer solchen Einschätzung gerechnet.“ So reagierte Buchdorfs Bürgermeister Georg Vellinger Ende der vergangenen Woche auf die Nachricht aus dem Landratsamt Donau-Ries, dass der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn nicht Rechnung getragen werde. Die Gemeinderatsfraktion PWG/Freie Wähler hatte eine solche eingereicht, weil sie der Meinung war – so lautete die Begründung der Beschwerde – dass Bürgermeister Vellinger im Zusammenhang mit dem Kauf eines Areals in der Dorfmitte eigenmächtig gehandelt und nicht das Plazet des Gemeinderats gehabt hätte (die DZ berichtete mehrfach).
Dienstaufsichtsbeschwerde