Ende Mai bringt nach Erkenntnissen der Polizei ein 69-Jähriger in Holzheim seine Frau, 60, mit mehreren Messerstichen um. Anschließend nimmt sich der Mann auf dem Anwesen selbst das Leben.
Anfang November tötet eine 67-Jährige in Sulzdorf bei einem nächtlichen Streit ihren Gatten, 71, mit einem Messer. Die Frau hat offensichtlich ein massives Alkoholproblem. Vor der Tat nervt sie wochenlang die Polizei, indem sie immer wieder den Notruf wählt und dabei auch nach Bier verlangt. Die Kripo ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Die 67-Jährige wird in eine psychiatrische Klinik eingeliefert.
Einen Tag vor Heilig Abend tötet ein 63-Jähriger aus Altisheim seine Ehefrau. Er erschießt sie und richtet die Waffe dann gegen sich selbst. Ein Streit war der Gewalttat vorausgegangen. Die Frau war sofort tot, der Täter erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Im März steht ein 35-Jähriger für eine Bluttat, die er ein Jahr zuvor in Donauwörth begangen hat, vor dem Landgericht. Der Afrikaner tötete damals vor der Tür eines Mehrfamilienhauses mit einem Messer offenbar grundlos einen Familienvater, 49, und verletzte dessen Frau lebensgefährlich. In dem Prozess wird klar: Der Täter handelte im Wahn. Er ist nicht schuldfähig und muss für unbestimmte Zeit in eine geschlossene psychiatrische Anstalt.
Gleiches gilt für einen 35-Jährigen, der im August 2019 in Nordendorf zwei Passanten mit Pfeilen aus einer Luftdruck-Armbrust schwer verletzt hat und deshalb im Juli vor dem Landgericht steht.
Drei junge Leute, die im Dezember 2017 die Shell-Tankstelle in Rain überfallen haben, müssen sich ebenfalls vor Gericht verantworten. Die Urteile für den schweren Raub liegen zwischen 32 und 40 Monaten Haft.
Zwei Frauen, die im Dezember 2017 einen alkoholkranken Mann zu einem Raubüberfall auf die Tchibo-Filiale in Donauwörth angestiftet haben, werden im November zu Haftstrafen von über zwei Jahren verurteilt. Ein weiterer Beteiligter wartet noch auf seinen Prozess.
Fünf Häftlinge, die in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim einen anderen Gefangenen sexuell erniedrigt und misshandelt haben, müssen nach dem Willen der Richter noch länger hinter Gittern bleiben. Der Haupttäter erhält unter anderem wegen Vergewaltigung eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. (dz)
Lesen Sie auch:
- Heiß umkämpfte Stühle in den Rathäusern - die Kommunalwahl 2020
- Applauskurve, Fahrradstreifen und rutschende Bundesstraßen: die Verkehrsthemen 2020
- Ein Unglück, das fassungslos macht - Unfallbilanz 2020