Nach Informationen des CSU-Bundestagsabgeordneten Ulrich Lange haben Deutscher Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes zur umfangreichen finanziellen Entlastung der Kommunen beschlossen. „Mit den Beschlüssen helfen wir den
Die bayerischen Kommunen erhalten insgesamt rund 2,398 Milliarden Euro; davon trägt der Bund 1,052 Milliarden Euro. Maßstab für die Verteilung ist die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 und den für 2020 erwarteten
Es sei der ausdrückliche Wunsch der kommunalen Spitzenverbände gewesen, die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020 möglichst vollständig zu erfassen und die Entwicklung der
Die Höhe der pauschalen Zuweisung für die einzelne Gemeinde hängt von der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der jeweiligen Gemeinde, aber auch aller anderen bayerischen Gemeinden ab.
Der Ausgleich ist auf die gesetzlich vorgesehenen insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro begrenzt. Ein Anspruch auf einen vollständigen Ersatz aller Gewerbesteuermindereinnahmen besteht für die einzelnen Kommunen also nicht. (pm)