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Bürgermeister ist verärgert: Fünfstetten: Amt verbietet Sonnenstrom vom Rathausdach

Bürgermeister ist verärgert

Fünfstetten: Amt verbietet Sonnenstrom vom Rathausdach

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    Weil sich in der Nähe des Fünfstetter Rathauses (Mitte) denkmalgeschützte Gebäude befinden, hat das Landratsamt den Plänen der Gemeinde, auf dem Dach eine Fotovoltaikanlage zu errichten, eine Absage erteilt – zum Ärger von Bürgermeister Werner Siebert.
    Weil sich in der Nähe des Fünfstetter Rathauses (Mitte) denkmalgeschützte Gebäude befinden, hat das Landratsamt den Plänen der Gemeinde, auf dem Dach eine Fotovoltaikanlage zu errichten, eine Absage erteilt – zum Ärger von Bürgermeister Werner Siebert. Foto: Foto: Gemeinde Fünfstetten

    Die Bestrebungen der Gemeinde Fünfstetten, auf alternative Weise Strom zu erzeugen, haben vom Landratsamt einen Dämpfer bekommen. Die Behörde verbietet der Kommune, auf dem Dach des Rathauses eine Fotovoltaikanlage zu installieren. Dies ärgert Bürgermeister Werner Siebert mächtig.

    Eigentlich wollte die Kommune heuer die Mehrzweckhalle und das Rathaus mit Solarstrommodulen bestücken. Die Ausschreibung und die Vergabe waren bereits erfolgt, als Siebert nach eigenen Angaben „eher zufällig erfuhr“, dass solche Anlagen neben denkmalgeschützten Gebäuden genehmigungspflichtig seien. Ein Ortstermin der Unteren Denkmalbehörde (Landratsamt) und eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege aus München brachten aus Sicht des Bürgermeisters ein „ernüchterndes Ergebnis“: Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde lehnte inzwischen per Bescheid das Vorhaben ab.

    „Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen“, erklärt Siebert. Das Amt berufe sich auf das Denkmalschutzgesetz. Im Artikel 6 stehe, dass die Erlaubnis versagt werden könne – aber nicht müsse, so Siebert –, wenn das Vorhaben „zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen“. Diese Voraussetzung sei im Fall des Rathauses in Fünfstetten erfüllt, so die Behörde.

    In der Nachbarschaft des Gebäudes befinden sich drei Baudenkmäler: Kirche, Pfarrhaus und Alte Kanzlei. Nach Meinung von Werner Siebert würde man die Anlage auf dem Rathaus in unmittelbarer Nähe nicht sehen. Auf das Dach könne man erst aus größerer Entfernung blicken.

    Dann werden auch die zahlreichen anderen Fotovoltaikanlagen sichtbar, die bereits auf umliegenden Anwesen montiert sind. Diese beeinträchtigten das Ensemble ebenfalls, stellte das Amt laut Siebert fest. „Alles Schwarzbauten“, heiße es aus der Behörde. Auch von Rückbau sei bei dem Ortstermin die Rede gewesen.

    „Es ist Einstellungssache“, kommentiert der Rathaus-Chef das Verhalten des Landratsamts, „mich freut es, wenn sich ein Windrad dreht oder Sonnenstrahlen auf eine Fotovoltaikanlage treffen“. Die Behörde schöpfe den Spielraum, den das Gesetz lasse, nicht aus, meint Siebert. Vielmehr beharre sie auf einer eher ablehnenden Haltung, „um ja keine Präzedenzfälle zu schaffen“. Der Bürgermeister hält dieses Verhalten im Bereich erneuerbarer Energien in Anbetracht der allgemeinen Entwicklung für „überholt“.

    Auch Windkraft ist nicht möglich

    „Dass der Strom von Fotovoltaikanlagen allein die Energiewende nicht schafft, dürfte jedem klar sein“, so Siebert. Vielmehr seien der Mix aus allem und vor allem eine drastische Reduzierung des Energieverbrauchs die Grundvoraussetzung für einen zukunftsfähigen Umgang mit Energie.

    In diesem Zusammenhang merkt Werner Siebert an, dass die Gemeinde mehrfach auch Interesse an Windkraft gezeigt habe. Der Regionalplan habe die Kommune jedoch zum völligen Ausschlussgebiet erklärt. Bei der Bürgerversammlung sei dieses Thema kürzlich diskutiert worden. Eine große Mehrheit der Bewohner sehe dies wie der Gemeinderat: „Mit ausreichendem Abstand und als Bürgerwindkraftanlage betrieben, kann man sich in Fünfstetten ein Windrad durchaus vorstellen.“ (wwi/dz)

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