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Bürgerentscheid: Mobilfunk: Wie entscheidet sich der Arbeitskreis?

Bürgerentscheid

Mobilfunk: Wie entscheidet sich der Arbeitskreis?

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    Das Thema Mobilfunkmast lässt den Gemeinderat in Rögling nicht los. Am Dienstagabend befasste sich das Gremium mit drei Anträgen des Arbeitskreises Mobilfunk. Dieser hatte ein Bürgerbegehren gestartet, um die Sendeanlage nicht – wie vom Gemeinderat beschlossen – auf dem Schlauchturm des Feuerwehrhauses, sondern etwa 400 Meter außerhalb des Dorfs zu platzieren. Die Bürgerentscheide, die am 10. März zu der Standortfrage stattfanden, erklärte das Landratsamt –wie gemeldet – für ungültig. Als neuen Termin wählten die Räte den 26. Mai, parallel zur Europawahl.

    Am 10. März sprach sich eine knappe Mehrheit der Röglinger für einen Mast auf dem Feuerwehrschlauchturm aus. Dabei könnte es bleiben, sollte der Arbeitskreis nun einen Rückzieher machen. Seit gut einer Woche beraten die Mitglieder der Initiative über das weitere Vorgehen. Eine Entscheidung werde wohl am Donnerstag fallen.

    Vor der Sitzung des Gemeinderats nahmen Arbeitskreis-Mitglieder am Montag bei einem Treffen mit Bürgermeisterin Maria Mittl Einsicht in einige Akten. Zuvor hatte die Initiative drei Bürgeranträge eingereicht. In denen heißt es, die Kommune solle sich bei den Vertragsverhandlungen mit der Telekom für eine Reihe von Forderungen einsetzen. Unter anderem verlangte der Arbeitskreis, dass 5G für die nächsten zehn Jahre an dem Standort ausgeschlossen wird. Zudem sollte die Leistung der Sendeanlage begrenzt werden. Der zweite Antrag lautete so: Die Ausstattung und mögliche Veränderungen an der Anlage sowie zusätzliche Untermieter sollten im Gemeindeblatt den Bürgern bekannt gegeben werden.

    Die Räte beratschlagten intensiv und kamen zu dem Schluss, beide Anträge aus verschiedenen Gründen abzulehnen. Einer davon sei, dass der abschließende Vertrag mit der Telekom vertraulich sei. Ebenso sei es auszuschließen, dass sich das Unternehmen in bestimmten Dingen einschränken lasse. „Wir zerbrechen uns den Kopf über etwas, was wir gar nicht kriegen“, merkte Siegfried Sonntag an. Die Kommunalpolitiker konnten sich auch inhaltlich nicht mit den Anträgen anfreunden. 5G auszuschließen, würde in einigen Jahren bedeuten: „Alle haben 5G, und wir haben wieder einen weißen Fleck.“

    Einem weiteren Antrag des Arbeitskreises zufolge sollten in Rögling elektromagnetische Felder gemessen werden – und zwar vor Inbetriebnahme der Mobilfunkstation sowie ein halbes Jahr, zwei Jahre und dann in regelmäßigen Abständen nach dem Start. Auch das lehnten die Räte ab. In diesem Zusammenhang kam eine Messung in Monheim im Jahr 2015 zur Sprache. Dort wurde der maximal zulässige Grenzwert zu 0,00578 Prozent ausgeschöpft. Ein Vertreter der Deutschen Telekom, mit dem die Röglinger in Kontakt sind, teilte außerdem mit, die Immissionen würden sich in Rögling an beiden Standorten auf einem niedrigen Niveau befinden. Versorgungsziel bei beiden Alternativen sei die Gemeinde.

    Die Räte, die enttäuscht darüber waren, dass kein Arbeitskreis-Vertreter zu der Sitzung erschien, beschlossen aber einstimmig, dass ein Gutachter auf Grundlage der Daten der Telekom eine sogenannte Prognosemessung durchführen soll. Dies sei freilich erst möglich, wenn der künftige Standort feststeht und die Planungen abgeschlossen sind.

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