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Buchdorf: Nach Bauplatz-Ärger: Muss Buchdorfs Bürgermeister zahlen?

Buchdorf

Nach Bauplatz-Ärger: Muss Buchdorfs Bürgermeister zahlen?

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    Georg Vellinger (Bürgermeister Buchdorf)
    Georg Vellinger (Bürgermeister Buchdorf) Foto: Manuel Wenzel

    Nachdem die Landesanwaltschaft im Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Georg Vellinger (CSU) eine vorsätzliche Dienstpflichtverletzung festgestellt hat, ist das Thema noch lange nicht vom Tisch. Es sorgt weiter für Gesprächsstoff in Buchdorf.

    Wie berichtet hatte Vellinger im Neubaugebiet „Schletzenbach“ Grundstücke verkleinern lassen, damit das für seine Tochter vorgesehene Grundstück größer wird. Für sein Verhalten hat sich Bürgermeister Vellinger im Buchdorfer Mitteilungsblatt von Mitte April bei den Bürgern entschuldigt. „Ich bedauere den gesamten Vorfall außerordentlich und entschuldige mich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die an einer korrekten Amtsführung zweifelten“, schreibt er. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er mit der mehrfachen Vermessung und Größenänderung eines Grundstückes im Baugebiet „Schletzenbach“ gegen das Gesetz verstoßen würde.

    300 Euro musste Vellinger als Auflage zahlen

    Im Mitteilungsblatt ist dargelegt, dass die Landesanwaltschaft das Disziplinarverfahren eingestellt habe. Das ist auch richtig, allerdings wurde ein vorsätzliches Dienstvergehen festgestellt und dieses gegen eine Zahlung von 300 Euro geahndet.

    Daraufhin hat der Ortsverband der PWG/Freie Wähler ein Flugblatt in Buchdorf verteilt. Dieses betont, dass sich Vellinger der „Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht hat“. Zudem fordern die Freien Wähler, dass Vellinger die Kosten für die mehrfache Vermessung aus privaten Mitteln ausgleicht und nicht, wie wohl bisher schon geschehen, über die Gemeindekasse. Dabei handelt es sich um einen Betrag von gut 2000 Euro.

    Wer zahlt die Mehrkosten von 2000 Euro?

    Am Montag hat der Gemeinderat unter Vorsitz des Zweiten Bürgermeisters Manfred Burkard entschieden, diese Frage nun von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Mit 9:2 Stimmen – Bürgermeister Vellinger und seine Tochter waren wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen – wurde dieser Beschluss gefasst.

    Das hatte auch das Landratsamt geraten. „Um den Fall vollständig abschließen zu können, wurde daher die Gemeinde Buchdorf gebeten, fachanwaltlich prüfen zu lassen, ob im vorliegenden Fall eine Schadensersatzpflicht des Ersten Bürgermeisters vorliegt“, teilt Sprecherin Gabriele Hoidn auf Nachfrage dieser Zeitung mit.

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